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Versicherung wechseln: Fristen, Fallen und Vorlagen für jede Sparte

Ihre Versicherung ist zu teuer, passt nicht mehr oder hat Sie im Schadenfall enttäuscht? Ein Wechsel ist oft einfacher als gedacht – wenn Sie die Fristen kennen und keine Lücke entsteht. Hier finden Sie für jede Sparte einen eigenen Ratgeber mit Kündigungswegen, typischen Fallen und einer Vorlage für das Kündigungsschreiben.

Ratgeber nach Sparte

Welche Versicherung möchten Sie wechseln?

Jede Sparte hat eigene Fristen und eigene Stolpersteine. Wählen Sie Ihren Vertrag.

Gilt für alle Sparten

Sechs Regeln für einen Wechsel ohne böse Überraschung

Egal welche Versicherung: An diesen Punkten scheitern die meisten Wechsel.

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Zugang zählt

Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Versicherer eingelangt ist – nicht mit dem Absenden. Planen Sie Postlauf, Wochenenden und Feiertage ein.

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Fristen kennen

Bei den meisten Verträgen kündigen Sie zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist von einem bis drei Monaten. Bei der Kfz-Haftpflicht muss die Kündigung einen Monat vor Ablauf beim Versicherer sein.

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Nach drei Jahren raus

Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG). Ein Dauerrabatt kann anteilig zurückverlangt werden.

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Ohne Lücke

Der neue Vertrag beginnt genau dann, wenn der alte endet. Schon wenige Tage ohne Schutz können teuer werden – beim Rechtsschutz sogar den Wartefristverzicht kosten.

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Erst Annahme, dann Kündigung

Bei Unfall- und Krankenversicherung stellt der neue Versicherer Gesundheitsfragen und kann ablehnen. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue angenommen ist.

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Gleichwertig vergleichen

Die günstigste Prämie hilft nichts, wenn Leistungen fehlen. Vergleichen Sie Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Bausteine – nicht nur den Preis.

Häufige Fragen

Versicherung wechseln: häufige Fragen

Wie kündige ich eine Versicherung richtig?
Schriftlich mit Name, Adresse, Polizzennummer und dem gewünschten Termin, etwa „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Meist genügt eine E-Mail; sicher ist ein eingeschriebener Brief oder eine E-Mail mit Bestätigung. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Kann ich nach drei Jahren jede Versicherung kündigen?
Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Verbraucher nach § 8 Abs. 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Ein für die lange Laufzeit gewährter Rabatt kann dann anteilig zurückverlangt werden. Für die Krankenversicherung und die Kfz-Haftpflicht gelten zusätzlich eigene Regeln.
Kann ich nach einem Schaden die Versicherung wechseln?
In vielen Sparten ja, meist binnen eines Monats: in der Sachversicherung nach § 96 VersVG, in der Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht nach § 158 VersVG, in Unfall- und Rechtsschutzversicherung nach den Bedingungen des Versicherers. Die genauen Fristen finden Sie im jeweiligen Ratgeber.
Übernimmt Pecunia den Wechsel für mich?
Ja. Als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien prüfen wir, ob sich ein Wechsel lohnt, vergleichen die Angebote mehrerer Versicherer, kündigen fristgerecht und sorgen für einen lückenlosen Übergang. Bestehende Verträge können Sie uns auch online zur Betreuung übergeben.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 96, 158 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS), §§ 14, 14a KHVG (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Wechseln, ohne sich um Fristen zu kümmern

Übergeben Sie uns Ihre bestehenden Verträge zur Betreuung: Wir prüfen, ob ein Wechsel etwas bringt, und erledigen Kündigung und Neuabschluss – kostenlos und unverbindlich.

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