Ihre Versicherung ist zu teuer, passt nicht mehr oder hat Sie im Schadenfall enttäuscht? Ein Wechsel ist oft einfacher als gedacht – wenn Sie die Fristen kennen und keine Lücke entsteht. Hier finden Sie für jede Sparte einen eigenen Ratgeber mit Kündigungswegen, typischen Fallen und einer Vorlage für das Kündigungsschreiben.
Jede Sparte hat eigene Fristen und eigene Stolpersteine. Wählen Sie Ihren Vertrag.
Kündigungsfristen nach VersVG, Kündigung nach einem Schaden, Umzug und Unterversicherung.
Zum Ratgeber →Stichtag einen Monat vor Ablauf, Prämienerhöhung nach § 14a KHVG, Bonus-Malus-Stufe und Kasko.
Zum Ratgeber →Wartefristen, Wartefristverzicht und welcher Versicherer nach dem Wechsel für welchen Streit zuständig ist.
Zum Ratgeber →Fristen, Hauskauf nach § 70 VersVG, Bank-Vinkulierung und die richtige Versicherungssumme.
Zum Ratgeber →Gesundheitsfragen, Altersgrenzen, Vorinvalidität – und warum erst die Annahme, dann die Kündigung kommt.
Zum Ratgeber →Alterungsrückstellung, neue Wartezeiten und warum ein Tarifwechsel oft besser ist.
Zum Ratgeber →Egal welche Versicherung: An diesen Punkten scheitern die meisten Wechsel.
Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Versicherer eingelangt ist – nicht mit dem Absenden. Planen Sie Postlauf, Wochenenden und Feiertage ein.
Bei den meisten Verträgen kündigen Sie zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist von einem bis drei Monaten. Bei der Kfz-Haftpflicht muss die Kündigung einen Monat vor Ablauf beim Versicherer sein.
Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG). Ein Dauerrabatt kann anteilig zurückverlangt werden.
Der neue Vertrag beginnt genau dann, wenn der alte endet. Schon wenige Tage ohne Schutz können teuer werden – beim Rechtsschutz sogar den Wartefristverzicht kosten.
Bei Unfall- und Krankenversicherung stellt der neue Versicherer Gesundheitsfragen und kann ablehnen. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue angenommen ist.
Die günstigste Prämie hilft nichts, wenn Leistungen fehlen. Vergleichen Sie Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Bausteine – nicht nur den Preis.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 96, 158 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS), §§ 14, 14a KHVG (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Übergeben Sie uns Ihre bestehenden Verträge zur Betreuung: Wir prüfen, ob ein Wechsel etwas bringt, und erledigen Kündigung und Neuabschluss – kostenlos und unverbindlich.