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Haushaltsversicherung wechseln: richtig kündigen, ohne Lücke versichert

Ihre Haushaltsversicherung ist zu teuer, die Versicherungssumme passt nicht mehr oder der Versicherer hat einen Schaden schlecht abgewickelt? Ein Wechsel ist meist einfacher als gedacht – wenn Sie die Fristen kennen und der neue Vertrag nahtlos anschließt. Hier finden Sie alle Kündigungswege, den Ablauf und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.

Kurz gesagt

Sie können Ihre Haushaltsversicherung zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Frist steht in Ihrer Polizze; gesetzlich liegt sie zwischen einem und drei Monaten. Läuft Ihr Vertrag länger als drei Jahre, dürfen Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG). Nach einem Schaden ist eine Kündigung bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich (§ 96 VersVG). Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt – und der neue Vertrag ohne Lücke beginnt.

Kündigungsmöglichkeiten

So können Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen

Welcher Weg für Sie offensteht, hängt von Laufzeit, Bedingungen und Anlass ab. Diese Möglichkeiten gibt es.

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Zum Ende der Versicherungsperiode

Die ordentliche Kündigung ist nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich. Die Kündigungsfrist ist für beide Seiten gleich und beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate (§ 8 Abs. 2 VersVG). Welche Frist gilt, steht in Ihrer Polizze oder den Bedingungen.

3️⃣

Nach drei Jahren als Verbraucher

Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündigen – mit einem Monat Frist (§ 8 Abs. 3 VersVG). Ein für die lange Laufzeit gewährter Dauerrabatt kann dann anteilig zurückverlangt werden.

🔧

Nach einem Schaden

Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen – bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 96 VersVG). Sie können sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

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Umzug

Bei einem Wohnungswechsel geht die Haushaltsversicherung in der Regel auf die neue Wohnung über. Melden Sie den Umzug rechtzeitig, denn Wohnfläche, Adresse und Versicherungssumme ändern sich. Ob Sie aus Anlass des Umzugs kündigen können – etwa bei Übersiedlung ins Ausland –, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags.

📈

Prämienerhöhung

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Prämienerhöhung wie in der Kfz-Haftpflicht gibt es für die Haushaltsversicherung nicht. Manche Bedingungen sehen bei Prämien- oder Bedingungsänderungen trotzdem ein Kündigungsrecht vor. Wir sehen in Ihrem Vertrag nach.

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Form der Kündigung

In der Regel genügt die geschriebene Form, etwa ein Brief oder eine E-Mail. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Schritt für Schritt

Haushaltsversicherung wechseln in fünf Schritten

So vermeiden Sie doppelte Prämien und – noch wichtiger – Tage ohne Versicherungsschutz.

1

Polizze heraussuchen

Auf der Polizze oder der letzten Prämienvorschreibung stehen Hauptfälligkeit, Laufzeit und Kündigungsfrist. Notieren Sie, bis wann die Kündigung spätestens beim Versicherer sein muss.

2

Gleichwertig vergleichen

Nicht nur die Prämie: Versicherungssumme, Verzicht auf den Unterversicherungseinwand, grobe Fahrlässigkeit, Leitungswasser, Hochwasser und Haushaltshaftpflicht entscheiden, was ein Vertrag im Schadenfall leistet.

3

Neuen Vertrag abschließen

Der neue Vertrag beginnt genau dann, wenn der alte endet. Vorschäden der letzten Jahre müssen Sie im Antrag richtig angeben.

4

Rechtzeitig kündigen

Senden Sie die Kündigung so, dass sie vor Fristende einlangt – am besten eingeschrieben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Planen Sie Postlauf, Wochenenden und Feiertage ein.

5

Bestätigung aufheben

Der Versicherer bestätigt die Kündigung bzw. schickt eine Stornopolizze. Bleibt sie aus, fragen Sie nach – bis dahin ist nichts sicher.

Worauf Sie achten sollten

Typische Stolpersteine beim Wechsel

  • Dauerrabatt: Haben Sie für eine lange Laufzeit einen Rabatt bekommen, kann der Versicherer ihn bei vorzeitiger Kündigung anteilig zurückfordern. Das rechnen wir vor dem Wechsel aus.
  • Offener Schaden: Läuft gerade ein Schadenfall, schließen Sie ihn zuerst ab. Die Kündigung nach § 96 VersVG ist an den Abschluss der Verhandlungen gebunden.
  • Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig. Ein Wechsel ist die Gelegenheit, die Summe richtig festzulegen – oder einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht zu wählen.
  • Rücktrittsrecht: Vom neuen Vertrag können Sie innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Der alte Vertrag ist davon aber nicht berührt – eine verspätete Kündigung lässt sich so nicht reparieren.
  • Eigenheim nicht vergessen: Gehört Ihnen Haus oder Wohnung, gibt es meist zusätzlich eine Eigenheimversicherung mit eigener Laufzeit. Beide Verträge sollten zusammenpassen, damit es keine Lücken zwischen Gebäude und Inhalt gibt.
Vertrag vor dem Wechsel prüfen lassen
Prüfung einer Haushaltspolizze vor dem Wechsel
Vorlage

Vorlage: Haushaltsversicherung kündigen

Ergänzen Sie die Angaben in eckigen Klammern. Als Ihr Versicherungsmakler übernehmen wir die Kündigung gerne für Sie – dann müssen Sie sich um Fristen nicht kümmern.

Kündigungsschreiben
[Ihr Vor- und Nachname]
[Straße, PLZ Ort]

An
[Name des Versicherers]
[Adresse oder E-Mail-Adresse des Versicherers]

[Ort], am [Datum]

Kündigung meiner Haushaltsversicherung
Polizzennummer: [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin [oder: zum TT.MM.JJJJ].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]
Häufige Fragen

Haushaltsversicherung wechseln: häufige Fragen

Wann kann ich meine Haushaltsversicherung kündigen?
Ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus Ihrem Vertrag, die gesetzlich zwischen einem und drei Monaten liegt. Bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Außerdem besteht nach einem Schadenfall ein Kündigungsrecht.
Kann ich nach einem Schaden kündigen?
Ja. Nach einem Versicherungsfall dürfen Sie und der Versicherer kündigen, und zwar bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 96 VersVG). Die Kündigung kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirken.
Muss ich die Kündigung eingeschrieben schicken?
Nicht zwingend. Meist genügt die geschriebene Form, also auch eine E-Mail. Weil es auf den Zugang beim Versicherer ankommt, ist ein eingeschriebener Brief oder eine E-Mail mit Bestätigung aber der sichere Weg.
Was passiert mit meiner Haushaltsversicherung bei einem Umzug?
In der Regel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Melden Sie den Umzug rechtzeitig, damit Wohnfläche und Versicherungssumme angepasst werden. Ob ein Umzug auch ein Kündigungsrecht auslöst, hängt von den Bedingungen Ihres Vertrags ab.
Muss ich einen Dauerrabatt zurückzahlen?
Wenn Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit vorzeitig nach § 8 Abs. 3 VersVG kündigen, kann der Versicherer einen dafür gewährten Rabatt anteilig zurückverlangen. Wie hoch der Betrag ist, steht in Ihrem Vertrag; wir rechnen ihn vor dem Wechsel aus.
Kann Pecunia den Wechsel für mich erledigen?
Ja. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir passende Angebote, kündigen den alten Vertrag fristgerecht und achten darauf, dass der neue nahtlos beginnt. Sie können uns Ihre bestehenden Verträge auch einfach online zur Betreuung übergeben.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 96 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung; was für Ihren Vertrag gilt, ergibt sich aus Polizze und Bedingungen.

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