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Kfz-Versicherung wechseln: Fristen, Bonus-Malus-Stufe und Ablauf

Die Prämienvorschreibung ist gestiegen, der Versicherer hat nach einem Unfall enttäuscht oder Sie haben ein neues Auto? Die Kfz-Versicherung lässt sich wechseln, ohne dass Sie Ihren Bonus verlieren – wenn Fristen und Kasko-Laufzeit stimmen. Hier finden Sie alle Kündigungswege, den Ablauf und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.

Kurz gesagt

Die Kfz-Haftpflicht können Sie zum Ende des Versicherungsjahres kündigen; die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ablauf beim Versicherer einlangen (§ 14 KHVG). Erhöht der Versicherer die Prämie, können Sie binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen (§ 14a KHVG). Nach einem Schaden gilt ebenfalls eine Monatsfrist (§ 158 VersVG). Ihre Bonus-Malus-Stufe nimmt der neue Versicherer mit. Achtung: Die Kasko ist oft ein eigener Vertrag mit eigener Laufzeit und eigenen Fristen.

Kündigungsmöglichkeiten

So können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen

Für die Kfz-Haftpflicht gelten eigene gesetzliche Regeln im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG). Diese Wege gibt es.

📅

Zum Ende des Versicherungsjahres

Die ordentliche Kündigung wirkt zum Ende des Versicherungsjahres – meist dem Jahrestag des Versicherungsbeginns. Sie muss spätestens einen Monat vor diesem Termin beim Versicherer eingelangt sein (§ 14 KHVG).

📈

Nach einer Prämienerhöhung

Erhöht der Versicherer die Prämie, können Sie binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen (§ 14a KHVG). Die Kündigung wirkt einen Monat nach Zugang, frühestens mit dem Wirksamwerden der Erhöhung.

🚨

Nach einem Schaden

Hat der Versicherer einen Schaden anerkannt oder die Zahlung verweigert, können beide Seiten binnen eines Monats kündigen (§ 158 VersVG). Der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten.

🤝

Fahrzeug verkauft

Beim Verkauf geht die Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Der Käufer kann sie binnen eines Monats ab dem Erwerb kündigen. Informieren Sie Ihren Versicherer über den Verkauf.

🅿️

Abmeldung

Mit der Abmeldung des Fahrzeugs endet der Haftpflichtschutz. Zu viel bezahlte Prämie wird anteilig abgerechnet. Ihre Bonus-Malus-Stufe bleibt für eine Neuanmeldung in der Regel bis zu zwölf Monate erhalten.

🛡️

Kasko separat prüfen

Teil- und Vollkasko laufen oft über mehrere Jahre und haben eigene Kündigungstermine. Läuft die Kasko länger als drei Jahre, können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG).

Bonus-Malus-Stufe

Verliere ich beim Wechsel meinen Bonus?

Nein – wenn der Wechsel sauber läuft. Ihre Bonus-Malus-Stufe gehört nicht dem Versicherer, sondern bildet Ihren Schadenverlauf ab. Der neue Versicherer übernimmt die Einstufung aus dem bisherigen Vertrag.

  • Wo steht meine Stufe? Auf der letzten Prämienvorschreibung oder Polizze. Für den Neuabschluss brauchen wir sie.
  • Schäden wandern mit: Ein Wechsel setzt keine Rückstufung zurück. Ein gemeldeter, verschuldeter Haftpflichtschaden verschlechtert die Stufe in der Regel um drei Stufen – auch beim neuen Versicherer.
  • Eigene Tabellen: Jeder Versicherer rechnet die Stufe in seine eigene Prämientabelle um. Die Stufe bleibt gleich, der Rabatt dahinter kann sich unterscheiden – das vergleichen wir.
  • Pause ohne Auto: Nach einer Abmeldung bleibt die Stufe in der Regel bis zu zwölf Monate für eine Neuanmeldung erhalten. Fragen Sie bei längeren Pausen vorher nach.
  • Stufe in der Familie: Eine gute Stufe kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder im selben Haushalt übertragen werden. Dafür gibt es ein eigenes Formular des Versicherers.
Auto auf der Straße – Bonus-Malus-Stufe beim Versicherungswechsel
Schritt für Schritt

Kfz-Versicherung wechseln in fünf Schritten

Die Haftpflicht darf nie unterbrochen sein: Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf ein zugelassenes Fahrzeug nicht verwendet werden.

1

Ablauf und Stufe nachsehen

Auf Polizze oder Prämienvorschreibung stehen Hauptfälligkeit und Bonus-Malus-Stufe. Prüfen Sie, ob Haftpflicht und Kasko denselben Ablauf haben.

2

Gleichwertig vergleichen

Vergleichen Sie Haftpflichtsumme, Kasko-Umfang, Selbstbehalt, Neuwertersatz und den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – nicht nur die Prämie.

3

Neuen Vertrag abschließen

Der neue Vertrag beginnt nahtlos mit dem Ende des alten. Der neue Versicherer braucht Zulassungsschein, Bonus-Malus-Stufe und die Angaben zu Lenkern und Nutzung.

4

Fristgerecht kündigen

Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf beim bisherigen Versicherer sein. Senden Sie sie eingeschrieben oder per E-Mail mit Bestätigung.

5

Bestätigung prüfen

Der bisherige Versicherer bestätigt die Kündigung und rechnet ab. Heben Sie die Bestätigung auf – sie dokumentiert auch Ihren Schadenverlauf.

Worauf Sie achten sollten

Typische Stolpersteine beim Kfz-Wechsel

  • Kündigung zu spät: Langt die Kündigung nach dem Stichtag ein, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein bereits abgeschlossener neuer Vertrag läuft dann doppelt – vom neuen Vertrag können Sie zwar binnen 14 Tagen zurücktreten, den alten rettet das aber nicht.
  • Kasko vergessen: Wird nur die Haftpflicht gekündigt, läuft die Kasko beim alten Versicherer weiter. Prüfen Sie beide Verträge getrennt.
  • Leasing und Finanzierung: Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen verlangt der Leasinggeber meist eine Vollkasko und oft eine Vinkulierung zu seinen Gunsten. Der neue Vertrag muss das wieder erfüllen.
  • Prämienerhöhung erkennen: Ob eine Erhöhung das Kündigungsrecht nach § 14a KHVG auslöst, steht in der Mitteilung des Versicherers. Die Monatsfrist läuft ab Zugang – lassen Sie das Schreiben nicht liegen.
  • Kleine Schäden: Vor dem Wechsel kann es sich lohnen, einen kleinen Haftpflichtschaden selbst zu zahlen, um die Rückstufung zu vermeiden. Wir rechnen Ihnen vor, ab wann sich das auszahlt.
Vertrag vor dem Wechsel prüfen lassen
Prüfung einer Kfz-Polizze vor dem Wechsel
Vorlage

Vorlage: Kfz-Versicherung kündigen

Ergänzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht zutrifft. Als Ihr Versicherungsmakler übernehmen wir die Kündigung gerne für Sie.

Kündigungsschreiben
[Ihr Vor- und Nachname]
[Straße, PLZ Ort]

An
[Name des Versicherers]
[Adresse oder E-Mail-Adresse des Versicherers]

[Ort], am [Datum]

Kündigung meiner Kfz-Versicherung
Polizzennummer: [Nummer]
Kennzeichen: [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Kfz-Haftpflichtversicherung [und die Kaskoversicherung] für das oben genannte Fahrzeug zum nächstmöglichen Termin [oder: zum Ende des Versicherungsjahres am TT.MM.JJJJ].

[Bei Prämienerhöhung ergänzen: Die Kündigung erfolgt gemäß § 14a KHVG aufgrund Ihrer Mitteilung über die Prämienerhöhung vom TT.MM.JJJJ.]

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung, den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und meine aktuelle Bonus-Malus-Stufe schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]
Häufige Fragen

Kfz-Versicherung wechseln: häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Die Kündigung der Kfz-Haftpflicht muss spätestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingelangt sein. Endet das Versicherungsjahr zum Beispiel am 1. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 1. November beim Versicherer sein. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
Verliere ich beim Wechsel meine Bonus-Malus-Stufe?
Nein. Der neue Versicherer übernimmt die Stufe aus Ihrem bisherigen Vertrag. Ein Wechsel setzt aber auch keine Rückstufung nach einem Schaden zurück. Jeder Versicherer ordnet die Stufe seiner eigenen Prämientabelle zu, daher kann der Rabatt unterschiedlich ausfallen.
Kann ich nach einer Prämienerhöhung sofort kündigen?
Bei einer Prämienerhöhung in der Kfz-Haftpflicht können Sie binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen (§ 14a KHVG). Die Kündigung wirkt einen Monat nach Zugang beim Versicherer, frühestens aber mit dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie gelten würde.
Kann ich die Kfz-Versicherung nach einem Unfall wechseln?
Ja. Hat der Versicherer den Schaden anerkannt oder die Zahlung abgelehnt, können Sie binnen eines Monats kündigen (§ 158 VersVG). Die Rückstufung durch einen verschuldeten Haftpflichtschaden nehmen Sie allerdings zum neuen Versicherer mit.
Gilt die Kündigung auch für die Kasko?
Nicht automatisch. Die Kasko ist häufig ein eigener Vertrag, oft mit mehrjähriger Laufzeit. Kündigen Sie sie ausdrücklich mit und prüfen Sie den Kündigungstermin. Bei Laufzeiten über drei Jahren können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?
Die Haftpflichtversicherung geht beim Verkauf auf den Käufer über. Der Käufer kann sie binnen eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Melden Sie den Verkauf Ihrem Versicherer, damit die Prämie richtig abgerechnet wird.
Kann Pecunia den Wechsel für mich erledigen?
Ja. Als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien vergleichen wir die Tarife mehrerer Versicherer, kündigen fristgerecht, übernehmen Ihre Bonus-Malus-Stufe und achten darauf, dass Haftpflicht und Kasko lückenlos anschließen.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 14, 14a KHVG (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz), §§ 8, 158 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung; was für Ihren Vertrag gilt, ergibt sich aus Polizze und Bedingungen.

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