Die Prämienvorschreibung ist gestiegen, der Versicherer hat nach einem Unfall enttäuscht oder Sie haben ein neues Auto? Die Kfz-Versicherung lässt sich wechseln, ohne dass Sie Ihren Bonus verlieren – wenn Fristen und Kasko-Laufzeit stimmen. Hier finden Sie alle Kündigungswege, den Ablauf und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.
Die Kfz-Haftpflicht können Sie zum Ende des Versicherungsjahres kündigen; die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ablauf beim Versicherer einlangen (§ 14 KHVG). Erhöht der Versicherer die Prämie, können Sie binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen (§ 14a KHVG). Nach einem Schaden gilt ebenfalls eine Monatsfrist (§ 158 VersVG). Ihre Bonus-Malus-Stufe nimmt der neue Versicherer mit. Achtung: Die Kasko ist oft ein eigener Vertrag mit eigener Laufzeit und eigenen Fristen.
Für die Kfz-Haftpflicht gelten eigene gesetzliche Regeln im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG). Diese Wege gibt es.
Die ordentliche Kündigung wirkt zum Ende des Versicherungsjahres – meist dem Jahrestag des Versicherungsbeginns. Sie muss spätestens einen Monat vor diesem Termin beim Versicherer eingelangt sein (§ 14 KHVG).
Erhöht der Versicherer die Prämie, können Sie binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen (§ 14a KHVG). Die Kündigung wirkt einen Monat nach Zugang, frühestens mit dem Wirksamwerden der Erhöhung.
Hat der Versicherer einen Schaden anerkannt oder die Zahlung verweigert, können beide Seiten binnen eines Monats kündigen (§ 158 VersVG). Der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten.
Beim Verkauf geht die Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Der Käufer kann sie binnen eines Monats ab dem Erwerb kündigen. Informieren Sie Ihren Versicherer über den Verkauf.
Mit der Abmeldung des Fahrzeugs endet der Haftpflichtschutz. Zu viel bezahlte Prämie wird anteilig abgerechnet. Ihre Bonus-Malus-Stufe bleibt für eine Neuanmeldung in der Regel bis zu zwölf Monate erhalten.
Teil- und Vollkasko laufen oft über mehrere Jahre und haben eigene Kündigungstermine. Läuft die Kasko länger als drei Jahre, können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG).
Nein – wenn der Wechsel sauber läuft. Ihre Bonus-Malus-Stufe gehört nicht dem Versicherer, sondern bildet Ihren Schadenverlauf ab. Der neue Versicherer übernimmt die Einstufung aus dem bisherigen Vertrag.
Die Haftpflicht darf nie unterbrochen sein: Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf ein zugelassenes Fahrzeug nicht verwendet werden.
Auf Polizze oder Prämienvorschreibung stehen Hauptfälligkeit und Bonus-Malus-Stufe. Prüfen Sie, ob Haftpflicht und Kasko denselben Ablauf haben.
Vergleichen Sie Haftpflichtsumme, Kasko-Umfang, Selbstbehalt, Neuwertersatz und den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – nicht nur die Prämie.
Der neue Vertrag beginnt nahtlos mit dem Ende des alten. Der neue Versicherer braucht Zulassungsschein, Bonus-Malus-Stufe und die Angaben zu Lenkern und Nutzung.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf beim bisherigen Versicherer sein. Senden Sie sie eingeschrieben oder per E-Mail mit Bestätigung.
Der bisherige Versicherer bestätigt die Kündigung und rechnet ab. Heben Sie die Bestätigung auf – sie dokumentiert auch Ihren Schadenverlauf.
Ergänzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht zutrifft. Als Ihr Versicherungsmakler übernehmen wir die Kündigung gerne für Sie.
[Ihr Vor- und Nachname] [Straße, PLZ Ort] An [Name des Versicherers] [Adresse oder E-Mail-Adresse des Versicherers] [Ort], am [Datum] Kündigung meiner Kfz-Versicherung Polizzennummer: [Nummer] Kennzeichen: [Kennzeichen] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die Kfz-Haftpflichtversicherung [und die Kaskoversicherung] für das oben genannte Fahrzeug zum nächstmöglichen Termin [oder: zum Ende des Versicherungsjahres am TT.MM.JJJJ]. [Bei Prämienerhöhung ergänzen: Die Kündigung erfolgt gemäß § 14a KHVG aufgrund Ihrer Mitteilung über die Prämienerhöhung vom TT.MM.JJJJ.] Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung, den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und meine aktuelle Bonus-Malus-Stufe schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname]
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 14, 14a KHVG (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz), §§ 8, 158 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung; was für Ihren Vertrag gilt, ergibt sich aus Polizze und Bedingungen.
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, E-Auto und Bonus-Malus erklärt.
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