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KFZ-Versicherung in Wien: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Ohne Haftpflichtversicherung wird kein Auto zugelassen – aber welche Deckungssumme, welche Kasko und welcher Selbstbehalt zu Ihnen passen, verrät die Zulassungsstelle nicht. Pecunia vergleicht als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien die Tarife mehrerer Versicherer, übernimmt die Versicherungsbestätigung für die Zulassung und kümmert sich im Schadenfall um die Abwicklung.

Die Bausteine

Aus diesen Teilen besteht eine KFZ-Versicherung

Nur die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Alles andere ist Wahlsache – und sollte zum Fahrzeugwert, zur Nutzung und zu Ihrem Budget passen.

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Haftpflicht (Pflicht)

Zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die gesetzliche Mindestsumme für PKW liegt nach § 9 KHVG bei rund 7,8 Millionen Euro je Schadenereignis; viele Tarife bieten höhere Summen an.

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Teilkasko

Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ohne eigenes Verschulden: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Hagel, Sturm, Hochwasser und Zusammenstöße mit Haarwild. Bei rund 73.000 Wildunfällen pro Jahr in Österreich kein Randthema.

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Vollkasko

Zusätzlich selbst verschuldete Unfälle, Parkschäden und Vandalismus. Sinnvoll bei neuen oder finanzierten Fahrzeugen – Leasinggeber verlangen sie meist verpflichtend.

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Insassenunfall

Leistet bei Verletzung oder Tod von Fahrer und Mitfahrern – unabhängig von der Schuldfrage. Für den Lenker selbst ist sie wichtig, weil er bei eigenem Verschulden von der Haftpflicht nichts bekommt.

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Verkehrsrechtsschutz

Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit um Schadenersatz, Führerscheinentzug oder Strafverfahren nach einem Unfall. Oft günstiger als Baustein zur KFZ-Polizze oder im privaten Rechtsschutz.

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Zusatzbausteine

Neuwertersatz, Pannenhilfe, Ersatzwagen, Leasing-GAP-Deckung, Grobe-Fahrlässigkeit-Einschluss: Nicht alles ist nötig, manches im Ernstfall Gold wert. Wir sortieren, was zu Ihnen passt.

Worauf es ankommt

Diese Punkte prüfen wir bei jeder KFZ-Versicherung

Die billigste Prämie ist selten das beste Angebot. Selbstbehalte, Rückstufungen und Ausschlüsse entscheiden darüber, was Sie ein Unfall wirklich kostet.

  • Bonus-Malus-Stufe: Das System hat 18 Stufen; jedes schadenfreie Jahr verbessert um eine Stufe, jeder gemeldete Schaden verschlechtert um drei. Ob sich die Meldung eines kleinen Schadens lohnt, rechnen wir vor – und achten darauf, dass Ihre Stufe beim Wechsel mitgenommen wird.
  • Selbstbehalt in der Kasko: Üblich sind 300 bis 400 Euro, möglich auch 1.000 Euro oder null. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie deutlich – aber nur, wenn Sie ihn im Schadenfall auch tragen können.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Rote Ampel übersehen, beim Abbiegen abgelenkt: In der Kasko ist grob fahrlässig verursachter Schaden standardmäßig ausgeschlossen. Der Einschluss kostet wenig und ist einer der wichtigsten Bausteine.
  • Neuwertersatz: Nach einem Totalschaden ersetzen gute Tarife in den ersten Monaten den Neupreis, danach gestaffelt. Die Staffeln unterscheiden sich stark – bei einem finanzierten Neuwagen ist das entscheidend.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Sie wird mit der Prämie eingehoben und richtet sich bei Verbrennern nach Leistung und CO₂-Ausstoß, seit April 2025 auch bei Elektroautos nach Leistung und Eigengewicht. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlung kommen Zuschläge von 6, 8 bzw. 10 Prozent dazu.
  • Kündigungsfristen: Nach § 14 KHVG können Sie zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Frist kündigen, außerdem nach jedem Schadenfall und bei Prämienerhöhung binnen eines Monats. Wir behalten die Fristen im Blick, damit ein Wechsel zum richtigen Zeitpunkt gelingt.
KFZ-Versicherung unabhängig vergleichen
Prüfung einer KFZ-Polizze
So läuft es ab

Neues Auto, Wechsel oder Schaden – wir übernehmen

Vom ersten Angebot bis zur Schadenmeldung: Sie haben einen Ansprechpartner, nicht eine Hotline.

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Angebot und Vergleich

Sie nennen uns Fahrzeug, Nutzung und Fahrerkreis, wir vergleichen mehrere Versicherer und zeigen Ihnen, wo sich Prämie und Leistung tatsächlich unterscheiden.

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Versicherungsbestätigung

Für die Zulassung braucht die Zulassungsstelle nach § 37 KFG eine Versicherungsbestätigung. Wir stellen sie aus, sobald der Vertrag steht – meist am selben Tag.

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Wechsel und Kündigung

Wir kündigen den Altvertrag fristgerecht und sorgen dafür, dass keine Deckungslücke entsteht. Beim Fahrzeugwechsel nehmen wir Ihre Bonus-Malus-Stufe mit.

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Schadenfall

Unfall melden, Gutachten koordinieren, mit dem Versicherer verhandeln: Das ist unsere Aufgabe. Sie melden den Schaden online, telefonisch oder über MIA auf WhatsApp.

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Junge Lenker und Familie

Fahranfänger und Zweitwagen für die Kinder sind Prämiensache. Wir prüfen, ob Fahrerkreis, Eigentumsverhältnisse und Tarifwahl richtig aufgesetzt sind.

Elektroauto

Akku als Diebstahl- und Brandrisiko, Wallbox, Ladekabel, Steuer nach Leistung und Gewicht: E-Autos brauchen Tarife, die dafür gemacht sind. Wir kennen die Unterschiede.

Hinweis: Steuersätze, Deckungssummen und Bedingungen ändern sich. Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf dem Stand September 2026; die für Sie geltenden Werte klären wir anhand der aktuellen Tarife. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

KFZ-Versicherung kurz erklärt

Brauche ich Teilkasko oder Vollkasko?
Als Faustregel: Neue oder finanzierte Fahrzeuge Vollkasko, Fahrzeuge mittleren Alters Teilkasko, sehr alte Fahrzeuge oft nur Haftpflicht. Entscheidend ist, ob Sie einen Totalschaden aus eigener Tasche verkraften könnten. Wir rechnen Ihnen vor, was die Kasko kostet und was sie im Ernstfall ersetzt.
Wie funktioniert das Bonus-Malus-System?
Sie starten in der Regel in Stufe 9 mit 100 Prozent der Grundprämie. Jedes schadenfreie Jahr verbessert Sie um eine Stufe bis Stufe 0, jeder gemeldete Haftpflichtschaden verschlechtert um drei Stufen bis Stufe 17. Bei einem Versichererwechsel wird Ihre Stufe übernommen. Kleine Schäden selbst zu zahlen kann daher günstiger sein als die Rückstufung – wir rechnen das im Einzelfall durch.
Was ändert sich bei der Versicherungssteuer für Elektroautos?
Seit 1. April 2025 zahlen auch Elektroautos motorbezogene Versicherungssteuer. Berechnet wird sie aus der Dauerleistung des Motors abzüglich 45 kW und dem Eigengewicht abzüglich 900 kg, jeweils mit gestaffelten Sätzen. Für ein Fahrzeug mit 100 kW und 2.000 kg ergibt das nach dem Rechenbeispiel der Wirtschaftskammer rund 495 Euro im Jahr. Die Steuer wird mit der Haftpflichtprämie eingehoben.
Kann ich meine KFZ-Versicherung nach einem Unfall wechseln?
Ja. Nach jedem Schadenfall, den der Versicherer anerkannt oder abgelehnt hat, können beide Seiten den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Daneben gibt es die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Frist und ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung. Beim Verkauf des Fahrzeugs geht der Vertrag auf den Käufer über und kann von diesem gekündigt werden.
Zahlt die Kasko bei grober Fahrlässigkeit?
In den meisten Standardtarifen nicht: Wer eine rote Ampel übersieht oder durch das Handy abgelenkt auffährt, handelt grob fahrlässig und bekommt ohne entsprechenden Baustein keine Kaskoleistung. Alkohol am Steuer ist praktisch immer ausgeschlossen. Der Einschluss grober Fahrlässigkeit kostet wenig und gehört aus unserer Sicht in jede Vollkasko.

Zahlen Sie zu viel – oder sind Sie zu wenig versichert?

Wir vergleichen Ihre KFZ-Versicherung mit den Angeboten mehrerer Versicherer und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Wechsel etwas bringt – kostenlos und unverbindlich.

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