Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge – dazwischen liegen Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und das Risiko, bei einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite zu tragen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in den versicherten Bereichen. Pecunia vergleicht als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien die Bausteine, Wartezeiten und Versicherungssummen mehrerer Anbieter und stellt den Schutz so zusammen, wie Sie ihn tatsächlich brauchen.
Rechtsschutz wird modular abgeschlossen. Die Bausteine folgen den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) des österreichischen Versicherungsverbands, unterscheiden sich im Detail aber von Anbieter zu Anbieter.
Schadenersatz nach einem Unfall, Strafverfahren, Führerscheinentzug, Streit mit der Werkstatt oder dem Autohändler. Der häufigste Anwendungsfall – oft auch über die KFZ-Polizze versicherbar.
Kündigung, Entlassung, offene Gehälter, Dienstzeugnis; dazu Streit mit Pensionsversicherung, Krankenkasse oder AMS. Für Angestellte einer der wertvollsten Bausteine.
Konflikte mit Vermieter, Nachbarn oder der Eigentümergemeinschaft: Betriebskosten, Kaution, Mängel, Kündigung der Wohnung. Gilt für die selbst genutzte Wohnung oder das Eigenheim.
Streit um Kaufverträge, Handwerkerleistungen, Reisen, Online-Bestellungen oder Handyverträge. Meist mit längerer Wartezeit und Mindeststreitwert – die Bedingungen lohnen den genauen Blick.
Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche, etwa nach einem Skiunfall oder Hundebiss, und Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Delikte. Vorsätzliche Straftaten sind ausgeschlossen.
Beratungsrechtsschutz für erste Anwaltsgespräche; Familien- und Erbrecht meist nur als Beratung, teils mit Verfahrensdeckung. Scheidungsverfahren selbst sind in der Regel nicht versichert.
Zwei Rechtsschutzpolizzen können gleich heißen und im Streitfall völlig unterschiedlich leisten. Die Unterschiede stecken in Summen, Fristen und Ausschlüssen.
Ein Zivilprozess in Österreich verursacht Kosten auf mehreren Ebenen. Wer verliert, trägt nach § 41 ZPO grundsätzlich auch die Kosten der Gegenseite.
Die Pauschalgebühr richtet sich nach dem Streitwert: Für eine Klage zwischen 7.000 und 35.000 Euro sind es seit April 2025 in erster Instanz 974 Euro – zahlbar mit Einbringung der Klage.
Honorare nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz: Klage, Schriftsätze, Verhandlungsstunden. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro kommen in erster Instanz schnell über 2.000 Euro zusammen.
Verlieren Sie den Prozess, ersetzen Sie dem Gegner dessen Anwaltskosten in gleicher Höhe. Aus einem Streit um 10.000 Euro wird so rasch ein Kostenrisiko von 5.000 bis 6.000 Euro – ohne Sachverständige.
Gutachten zu Bauschäden, Unfallhergang oder medizinischen Fragen kosten oft mehrere tausend Euro. Sie sind in der Versicherungssumme enthalten – wenn sie hoch genug ist.
Zivilverfahren dauerten 2025 an Bezirksgerichten im Schnitt rund neun Monate, an Landesgerichten über 16 Monate. Rechtsschutz bedeutet auch, diese Zeit finanziell durchzustehen.
Viele Fälle enden mit einem Anwaltsbrief oder Vergleich. Auch diese Kosten übernimmt der Rechtsschutz – häufig der wirtschaftlichste Weg.
Hinweis: Die Kostenbeispiele beruhen auf Gerichtsgebührengesetz und Rechtsanwaltstarifgesetz zum Stand September 2026 und dienen der Orientierung. Ob ein konkreter Fall gedeckt ist, entscheiden die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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