Die Haushaltsversicherung schützt alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden – die Eigenheimversicherung das Gebäude selbst. Beide Verträge sind schnell abgeschlossen, aber selten richtig bemessen: Zu niedrige Versicherungssummen, Sublimits bei Hochwasser und ausgeschlossene grobe Fahrlässigkeit fallen erst im Schadenfall auf. Pecunia vergleicht als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien die Bedingungen mehrerer Versicherer und erklärt Ihnen, was Ihr Vertrag im Ernstfall wirklich leistet.
Zwei Verträge, zwei Aufgaben: Die Haushaltsversicherung deckt den Wohnungsinhalt, die Eigenheimversicherung das Gebäude samt fest verbundenen Teilen. Wer zur Miete wohnt, braucht nur die Haushaltsversicherung – Eigentümer eines Hauses meist beide.
Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Sportgeräte, Wertsachen: Versichert ist der gesamte bewegliche Inhalt Ihrer Wohnung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Glasbruch.
Mauern, Dach, Fenster, Böden, Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie Nebengebäude und Carport. Bei Wohnungseigentum wird das Gebäude in der Regel gemeinsam über die Eigentümergemeinschaft versichert.
In Österreich ist die Privathaftpflicht üblicherweise Teil der Haushaltsversicherung. Sie zahlt, wenn Sie oder Ihre Familie anderen einen Schaden zufügen – marktüblich mit Summen von 2 bis 5 Millionen Euro.
Der häufigste Schaden im Wohnbereich: geplatzte Leitungen, undichte Geschirrspüler, Rohrbruch. Wichtig ist, ob auch Suchkosten und Folgeschäden am Gebäude gedeckt sind.
Sturm gilt in den Bedingungen meist ab Windgeschwindigkeiten von über 60 km/h und ist bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt. Hochwasser, Vermurung und Erdbeben dagegen nur mit Begrenzung – siehe unten.
2025 wurden in Österreich laut Kriminalstatistik 6.828 Wohnraumeinbrüche angezeigt, dazu über 10.000 Kellereinbrüche. Versichert sind gestohlene Gegenstände und Beschädigungen an Türen und Fenstern – oft mit Sublimits für Bargeld und Schmuck.
Die Prämie ist schnell verglichen. Ob der Vertrag im Schadenfall hält, entscheiden Versicherungssumme, Sublimits und Klauseln – und genau dort unterscheiden sich die Angebote deutlich.
Nicht jede Lebenslage braucht denselben Vertrag. Diese Situationen sehen wir in der Beratung besonders häufig – und fast immer mit Handlungsbedarf.
Mieter brauchen keine Gebäudeversicherung, aber eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht – auch für Schäden an der gemieteten Wohnung selbst, etwa durch Leitungswasser.
Beim Kauf geht die bestehende Eigenheimversicherung auf Sie über und kann binnen eines Monats gekündigt werden. Beim Neubau gehört das Gebäude ab Rohbau versichert – nicht erst beim Einzug.
Wer anbaut, das Dach saniert oder eine Photovoltaikanlage montiert, erhöht den Gebäudewert. Ohne Anpassung der Versicherungssumme entsteht Unterversicherung. Auch Bauleistungen und Bauherrenhaftpflicht sind gesondert zu prüfen – ebenso der Rechtsschutz, der Bauen meist ausschließt.
In hochwasser- oder murengefährdeten Lagen sind Sublimits oder Ausschlüsse die Regel. Wir klären, welcher Versicherer Ihren Standort zu welchen Bedingungen noch annimmt – und was der Katastrophenfonds ergänzt.
Schmuck, Uhren, Kunst, Fahrräder, E-Bikes: Für Wertsachen gelten Sublimits, oft abhängig von der Aufbewahrung im Tresor. Hochwertige Gegenstände werden besser gesondert eingeschlossen.
Schäden durch Kinder und Hunde sind ein Klassiker der Haftpflicht. Nicht jede Haushaltsversicherung schließt Hundehaftpflicht ein – in Wien ist sie für Hundehalter aber gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweis: Versicherungssummen, Sublimits und Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarifgeneration. Die konkreten Bedingungen Ihres Vertrags klären wir im Beratungsgespräch. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Lassen Sie Haushalts- und Eigenheimversicherung unabhängig prüfen – kostenlos, unverbindlich und mit klarer Empfehlung, was bleiben kann und was besser wird.