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Private Krankenversicherung wechseln – oder besser den Tarif ändern?

Die Prämie Ihrer Sonderklasse- oder Wahlarztversicherung steigt, und ein anderer Versicherer wirbt mit einem günstigeren Tarif? In der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel heikler als bei jeder anderen Versicherung. Hier lesen Sie, was Sie dürfen, was Sie dabei verlieren und warum ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer oft die bessere Lösung ist.

Kurz gesagt

Sie können Ihre private Krankenversicherung zum Ende der Versicherungsperiode kündigen; bei Laufzeiten über drei Jahren als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist (§ 8 Abs. 3 VersVG). Der Versicherer darf dagegen nicht ordentlich kündigen (§ 178i VersVG) – Ihr Vertrag ist ein Schutz auf Lebenszeit. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verlieren Sie in der Regel die aufgebaute Alterungsrückstellung, werden neu nach Ihrer Gesundheit gefragt und haben neue Wartezeiten. Prüfen Sie deshalb zuerst einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.

Kündigungsmöglichkeiten

Was Sie wissen sollten, bevor Sie kündigen

Kündigen ist leicht – zurück in den alten Vertrag kommen Sie danach nicht mehr.

📅

Ihr Kündigungsrecht

Sie können zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus Ihrem Vertrag kündigen (§ 8 Abs. 2 VersVG). Bei Laufzeiten über drei Jahren können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG).

🔒

Kein Kündigungsrecht des Versicherers

Krankenversicherungen werden auf Lebenszeit abgeschlossen. Der Versicherer darf nicht ordentlich kündigen – nur aus wichtigem Grund, etwa bei Prämienverzug oder verletzten Anzeigepflichten (§ 178i VersVG).

📈

Prämienerhöhung

Eine Anpassung nach der vereinbarten Klausel gibt Ihnen für sich allein kein Sonderkündigungsrecht. Sie können aber verlangen, dass der Vertrag ohne höhere Prämie mit angemessen geänderten Leistungen weiterläuft (§ 178f VersVG).

💶

Alterungsrückstellung

In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als Sie kosten. Daraus baut der Versicherer eine Rückstellung für das Alter auf. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer bleibt sie in der Regel beim bisherigen – und der neue kalkuliert mit Ihrem heutigen Alter.

🩺

Neue Gesundheitsprüfung

Der neue Versicherer stellt Gesundheitsfragen und kann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Erkrankungen, die seit dem alten Vertrag dazugekommen sind, wirken sich jetzt aus.

⏳

Neue Wartezeiten

Marktüblich sind drei Monate allgemeine Wartezeit und längere Fristen etwa für Entbindungen oder Zahnleistungen. Ob bereits erfüllte Wartezeiten angerechnet werden, muss beim Neuabschluss ausdrücklich vereinbart werden.

Oft die bessere Lösung

Tarifwechsel statt neuer Versicherer

Wer in der privaten Krankenversicherung den Versicherer wechselt, fängt beim neuen von vorne an: mit dem heutigen Alter, einer neuen Gesundheitsprüfung und neuen Wartezeiten. Die Alterungsrückstellung, die Sie beim bisherigen Versicherer aufgebaut haben, nehmen Sie in der Regel nicht mit. Deshalb lohnt es sich fast immer, zuerst beim eigenen Versicherer nach einem anderen Tarif zu fragen.

  • Gleicher Versicherer, anderer Tarif: Fragen Sie schriftlich nach den Tarifen, in die Sie innerhalb Ihres Vertrags wechseln können – etwa mit höherem Selbstbehalt oder ohne einzelne Bausteine.
  • Leistung bewusst reduzieren: Wer auf Leistungen verzichtet, zahlt weniger. Ob der Verzicht vernünftig ist, hängt von Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Prioritäten ab – darüber reden wir offen.
  • Prämienanpassung: Erhöht der Versicherer die Prämie nach der vereinbarten Anpassungsklausel, können Sie nach § 178f VersVG verlangen, dass der Vertrag ohne höhere Prämie mit angemessen geänderten Leistungen weiterläuft.
  • Neue Gesundheitsprüfung bei Mehrleistung: Wollen Sie im Gegenzug mehr Leistung, darf der Versicherer dafür meist neu prüfen.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Schritt für Schritt

Wenn wechseln, dann in dieser Reihenfolge

Ein Wechsel kann sinnvoll sein – etwa bei sehr jungen Verträgen, bei schlechten Bedingungen oder wenn ein Leistungsbaustein fehlt. Dann so:

1

Tarifwechsel beim eigenen Versicherer prüfen

Fragen Sie schriftlich nach Alternativtarifen innerhalb Ihres Vertrags. Das ist die Vergleichsbasis für jedes neue Angebot.

2

Gleichwertig vergleichen

Sonderklasse oder Wahlarzt, Selbstbehalte, Leistungsgrenzen, Prämienanpassung und Familienleistungen: Vergleichen Sie Leistung für Leistung – und den Prämienverlauf, nicht nur den Startpreis.

3

Antrag stellen und Annahme abwarten

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig. Lassen Sie die Anrechnung von Wartezeiten schriftlich bestätigen. Kündigen Sie erst nach der Annahme.

4

Fristgerecht kündigen

Die Kündigung muss rechtzeitig beim bisherigen Versicherer einlangen. Der neue Vertrag beginnt nahtlos mit dem Ende des alten.

5

Unterlagen aufheben

Kündigungsbestätigung und neue Polizze belegen den lückenlosen Übergang. Behandlungen in der Übergangszeit ordnen Sie damit dem richtigen Vertrag zu.

Worauf Sie achten sollten

Typische Fehler beim Krankenversicherungs-Wechsel

  • Zu früh gekündigt: Lehnt der neue Versicherer ab oder schließt er eine Erkrankung aus, kommen Sie in den alten Vertrag nicht mehr zurück – schon gar nicht zu den alten Bedingungen.
  • Nur den Startpreis verglichen: Ein günstiger Einstieg sagt wenig über die Prämie in zehn oder zwanzig Jahren. Entscheidend ist, wie Alter und Alterungsrückstellung eingerechnet sind.
  • Gesundheitsfragen unterschätzt: Unvollständige Angaben können den Versicherer später zum Rücktritt berechtigen – gerade dann, wenn Sie die Versicherung brauchen.
  • Laufende Behandlung: Eine geplante Operation oder eine laufende Behandlung bleibt beim alten Versicherer am besten aufgehoben. Wechseln Sie nicht mitten in einem Behandlungsfall.
  • Rücktrittsrecht überschätzt: Vom neuen Vertrag können Sie binnen 14 Tagen zurücktreten. Den gekündigten alten Vertrag holt das aber nicht zurück.
Vertrag vor dem Wechsel prüfen lassen
Prüfung einer Krankenversicherungspolizze vor dem Wechsel
Vorlage

Vorlage: private Krankenversicherung kündigen

Verwenden Sie die Vorlage erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist. Wir prüfen vorher gerne, ob ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer günstiger ist.

Kündigungsschreiben
[Ihr Vor- und Nachname]
[Straße, PLZ Ort]

An
[Name des Versicherers]
[Adresse oder E-Mail-Adresse des Versicherers]

[Ort], am [Datum]

Kündigung meiner Krankenversicherung
Polizzennummer: [Nummer]
Versicherte Person(en): [Namen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag [für alle versicherten Personen / nur für: Name] zum nächstmöglichen Termin [oder: zum TT.MM.JJJJ].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]
Häufige Fragen

Krankenversicherung wechseln: häufige Fragen

Kann ich meine private Krankenversicherung jederzeit kündigen?
Nicht jederzeit, aber zum Ende der Versicherungsperiode mit der vereinbarten Frist. Bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Der Versicherer selbst darf nicht ordentlich kündigen.
Nehme ich die Alterungsrückstellung zum neuen Versicherer mit?
In der Regel nicht. Die aufgebaute Rückstellung bleibt beim bisherigen Versicherer, und der neue kalkuliert mit Ihrem heutigen Eintrittsalter. Je länger der alte Vertrag gelaufen ist, desto mehr verlieren Sie beim Wechsel.
Darf ich nach einer Prämienerhöhung kündigen?
Eine Anpassung nach der vereinbarten Klausel gibt Ihnen für sich allein kein Sonderkündigungsrecht. Sie können aber verlangen, dass der Vertrag ohne höhere Prämie mit angemessen geänderten Leistungen weiterläuft (§ 178f VersVG). Kündigen können Sie ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode.
Gelten beim neuen Versicherer wieder Wartezeiten?
Grundsätzlich ja. Marktüblich sind drei Monate allgemeine Wartezeit und längere Fristen etwa für Entbindungen. Ob bereits erfüllte Wartezeiten angerechnet werden, muss beim Neuabschluss ausdrücklich vereinbart werden.
Ist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer besser?
Oft ja. Sie behalten Ihr ursprüngliches Eintrittsalter und die Alterungsrückstellung, und für gleichwertige oder geringere Leistungen gibt es meist keine neue Gesundheitsprüfung. Fragen Sie schriftlich nach den möglichen Tarifen – oder lassen Sie uns das übernehmen.
Kann Pecunia den Wechsel für mich prüfen?
Ja. Wir vergleichen den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer mit Angeboten anderer Versicherer und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Wechsel lohnt. Gekündigt wird erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 178f, 178i VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS). Wartezeiten, Annahmerichtlinien und Tarifwechselmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Versicherer. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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