Die Prämie Ihrer Sonderklasse- oder Wahlarztversicherung steigt, und ein anderer Versicherer wirbt mit einem günstigeren Tarif? In der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel heikler als bei jeder anderen Versicherung. Hier lesen Sie, was Sie dürfen, was Sie dabei verlieren und warum ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer oft die bessere Lösung ist.
Sie können Ihre private Krankenversicherung zum Ende der Versicherungsperiode kündigen; bei Laufzeiten über drei Jahren als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist (§ 8 Abs. 3 VersVG). Der Versicherer darf dagegen nicht ordentlich kündigen (§ 178i VersVG) – Ihr Vertrag ist ein Schutz auf Lebenszeit. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verlieren Sie in der Regel die aufgebaute Alterungsrückstellung, werden neu nach Ihrer Gesundheit gefragt und haben neue Wartezeiten. Prüfen Sie deshalb zuerst einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.
Kündigen ist leicht – zurück in den alten Vertrag kommen Sie danach nicht mehr.
Sie können zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus Ihrem Vertrag kündigen (§ 8 Abs. 2 VersVG). Bei Laufzeiten über drei Jahren können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG).
Krankenversicherungen werden auf Lebenszeit abgeschlossen. Der Versicherer darf nicht ordentlich kündigen – nur aus wichtigem Grund, etwa bei Prämienverzug oder verletzten Anzeigepflichten (§ 178i VersVG).
Eine Anpassung nach der vereinbarten Klausel gibt Ihnen für sich allein kein Sonderkündigungsrecht. Sie können aber verlangen, dass der Vertrag ohne höhere Prämie mit angemessen geänderten Leistungen weiterläuft (§ 178f VersVG).
In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als Sie kosten. Daraus baut der Versicherer eine Rückstellung für das Alter auf. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer bleibt sie in der Regel beim bisherigen – und der neue kalkuliert mit Ihrem heutigen Alter.
Der neue Versicherer stellt Gesundheitsfragen und kann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Erkrankungen, die seit dem alten Vertrag dazugekommen sind, wirken sich jetzt aus.
Marktüblich sind drei Monate allgemeine Wartezeit und längere Fristen etwa für Entbindungen oder Zahnleistungen. Ob bereits erfüllte Wartezeiten angerechnet werden, muss beim Neuabschluss ausdrücklich vereinbart werden.
Wer in der privaten Krankenversicherung den Versicherer wechselt, fängt beim neuen von vorne an: mit dem heutigen Alter, einer neuen Gesundheitsprüfung und neuen Wartezeiten. Die Alterungsrückstellung, die Sie beim bisherigen Versicherer aufgebaut haben, nehmen Sie in der Regel nicht mit. Deshalb lohnt es sich fast immer, zuerst beim eigenen Versicherer nach einem anderen Tarif zu fragen.
Ein Wechsel kann sinnvoll sein – etwa bei sehr jungen Verträgen, bei schlechten Bedingungen oder wenn ein Leistungsbaustein fehlt. Dann so:
Fragen Sie schriftlich nach Alternativtarifen innerhalb Ihres Vertrags. Das ist die Vergleichsbasis für jedes neue Angebot.
Sonderklasse oder Wahlarzt, Selbstbehalte, Leistungsgrenzen, Prämienanpassung und Familienleistungen: Vergleichen Sie Leistung für Leistung – und den Prämienverlauf, nicht nur den Startpreis.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig. Lassen Sie die Anrechnung von Wartezeiten schriftlich bestätigen. Kündigen Sie erst nach der Annahme.
Die Kündigung muss rechtzeitig beim bisherigen Versicherer einlangen. Der neue Vertrag beginnt nahtlos mit dem Ende des alten.
Kündigungsbestätigung und neue Polizze belegen den lückenlosen Übergang. Behandlungen in der Übergangszeit ordnen Sie damit dem richtigen Vertrag zu.
Verwenden Sie die Vorlage erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist. Wir prüfen vorher gerne, ob ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer günstiger ist.
[Ihr Vor- und Nachname] [Straße, PLZ Ort] An [Name des Versicherers] [Adresse oder E-Mail-Adresse des Versicherers] [Ort], am [Datum] Kündigung meiner Krankenversicherung Polizzennummer: [Nummer] Versicherte Person(en): [Namen] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag [für alle versicherten Personen / nur für: Name] zum nächstmöglichen Termin [oder: zum TT.MM.JJJJ]. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname]
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 178f, 178i VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS). Wartezeiten, Annahmerichtlinien und Tarifwechselmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Versicherer. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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