Viele Unfallversicherungen stammen aus einer Zeit, in der Versicherungssummen, Progression und Leistungen deutlich schlechter waren als heute. Ein Wechsel kann sich lohnen – aber nur, wenn der neue Vertrag Sie auch annimmt und keine Lücke entsteht. Hier finden Sie die Kündigungswege, die typischen Fallen und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.
Die Unfallversicherung kündigen Sie zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus Ihrem Vertrag; gesetzlich liegt sie zwischen einem und drei Monaten. Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG). Nach einem Unfall sehen die üblichen Bedingungen ein Kündigungsrecht binnen eines Monats vor. Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn der neue Versicherer Ihren Antrag angenommen hat – er stellt Gesundheitsfragen, hat Altersgrenzen und kann ablehnen oder Ausschlüsse vereinbaren.
Diese Wege gibt es – und diese Punkte entscheiden, ob ein Wechsel für Sie überhaupt möglich ist.
Die ordentliche Kündigung wirkt zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Frist ist für beide Seiten gleich und beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate (§ 8 Abs. 2 VersVG). Viele Bedingungen sehen einen Monat vor.
Bei Laufzeiten über drei Jahren können Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG). Ein Dauerrabatt kann dann anteilig zurückverlangt werden.
Die üblichen Unfallbedingungen erlauben beiden Seiten eine Kündigung binnen eines Monats, nachdem der Versicherer einen Anspruch anerkannt oder geleistet hat. Sie können meist auch kündigen, wenn der Versicherer einen berechtigten Anspruch ablehnt oder verzögert. Die genaue Regel steht in Ihren Bedingungen.
Der neue Versicherer fragt nach Vorerkrankungen, früheren Unfällen und bestehenden Beeinträchtigungen. Je nach Antwort nimmt er an, vereinbart Ausschlüsse oder lehnt ab. Die Antworten müssen vollständig und richtig sein.
Für Neuabschlüsse gelten Höchsteintrittsalter, und ab einem bestimmten Alter werden Tarife oft umgestellt oder Leistungen angepasst. Wer älter ist, sollte einen bestehenden Vertrag nicht vorschnell aufgeben.
Kinder- und Jugendtarife werden mit Erreichen einer Altersgrenze auf Erwachsenentarife umgestellt. Das ist ein guter Moment, Summen und Leistungen neu zu prüfen – ein Wechsel ist dafür nicht immer nötig.
Die Reihenfolge ist hier besonders wichtig: erst der neue Vertrag, dann die Kündigung.
Versicherungssumme, Progression, Unfallrente, Spitalgeld und Kosten für Bergung oder kosmetische Operationen: Notieren Sie, was Sie heute haben und was Ihnen fehlt.
Achten Sie auf die Gliedertaxe, die Progressionsstaffel, mitversicherte Risiken wie Bewusstseinsstörungen oder Infektionen und auf Sportarten, die Sie betreiben.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue Versicherer den Antrag ohne unerwartete Ausschlüsse angenommen hat.
Die Kündigung muss rechtzeitig beim bisherigen Versicherer einlangen. Der neue Vertrag beginnt nahtlos mit dem Ende des alten.
Bewahren Sie Kündigungsbestätigung und neue Polizze auf. Bei einem Unfall in der Übergangszeit belegen sie, welcher Vertrag zuständig ist.
Verwenden Sie die Vorlage erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist. Als Ihr Versicherungsmakler übernehmen wir die Reihenfolge – Antrag, Annahme, Kündigung – gerne für Sie.
[Ihr Vor- und Nachname] [Straße, PLZ Ort] An [Name des Versicherers] [Adresse oder E-Mail-Adresse des Versicherers] [Ort], am [Datum] Kündigung meiner Unfallversicherung Polizzennummer: [Nummer] Versicherte Person(en): [Namen] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin [oder: zum TT.MM.JJJJ]. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname]
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 8 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) des jeweiligen Versicherers. Kündigungsrechte nach einem Versicherungsfall, Altersgrenzen und Annahmerichtlinien unterscheiden sich je nach Versicherer. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Gliedertaxe, Progression, Sportunfälle und Kosten erklärt.
Mehr erfahren →Wir prüfen Ihre bestehende Unfallversicherung kostenlos und unabhängig.
Mehr erfahren →Warum ein Tarifwechsel oft besser ist als ein neuer Versicherer.
Mehr erfahren →Übergeben Sie uns Ihre Unfallversicherung zur Betreuung: Wir prüfen, ob ein Wechsel etwas bringt, und kündigen erst, wenn der neue Vertrag steht – kostenlos und unverbindlich.