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Lebensversicherung kündigen – oder besser prämienfrei stellen?

Sie brauchen Geld, die Prämie drückt oder der Vertrag passt nicht mehr zu Ihrem Leben? Eine Lebensversicherung lässt sich kündigen – aber das ist oft der teuerste Weg. Hier lesen Sie, was Sie bei einer Kündigung bekommen, welche steuerlichen Folgen drohen können und welche Alternativen es gibt.

Kurz gesagt

Eine Lebensversicherung mit laufender Prämie können Sie jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 165 VersVG). Sie erhalten dann den Rückkaufswert, der vor allem in den ersten Jahren oft unter den eingezahlten Prämien liegt (§ 176 VersVG). Wird der Vertrag in den ersten drei Jahren für mehr als ein Jahr prämienfrei gestellt oder die Prämie um mehr als die Hälfte gesenkt, droht eine Nachversteuerung von 7 % Versicherungssteuer. Prüfen Sie deshalb zuerst die Alternativen: prämienfrei stellen, Prämie senken oder – bei vielen Fondspolizzen – eine Teilentnahme.

Kündigungsmöglichkeiten

Ihre Möglichkeiten bei einer Lebensversicherung

Kündigung ist nur einer von mehreren Wegen. Die Folgen unterscheiden sich deutlich.

✂️

Kündigen (Rückkauf)

Bei laufender Prämie jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 165 VersVG). Der Vertrag endet, Sie erhalten den Rückkaufswert. Ein Abzug ist nur zulässig, wenn er vereinbart und angemessen ist (§ 176 Abs. 4 VersVG).

⏸️

Prämienfrei stellen

Sie zahlen nicht mehr ein, der Vertrag läuft mit dem Angesparten weiter. Leistungen und Versicherungssumme sinken entsprechend. Die Abschlusskosten werden dabei wie beim Rückkauf nur anteilig angerechnet.

📉

Prämie senken

Sie reduzieren die laufende Prämie, der Vertrag bleibt bestehen. In den ersten drei Jahren zählt eine Senkung um mehr als die Hälfte versicherungssteuerlich wie eine Prämienfreistellung.

💶

Teilentnahme

Bei vielen fondsgebundenen Verträgen ist eine Entnahme aus dem Guthaben vertraglich vorgesehen. Sie bekommen Geld, ohne den Vertrag zu beenden. Ob und zu welchen Kosten, steht in Ihren Bedingungen.

🧾

Abschlusskosten

Endet der Vertrag im ersten Jahr, dürfen die einmaligen Abschlusskosten beim Rückkaufswert nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ende des fünften Jahres nur anteilig nach der tatsächlichen Laufzeit (§ 176 Abs. 5 VersVG).

🏦

Vinkulierung

Dient die Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit, ist sie meist zugunsten der Bank vinkuliert. Kündigung oder Prämienfreistellung sind dann nur mit der Bank möglich.

Vor der Kündigung

Kündigen ist selten die beste Lösung

Eine Lebensversicherung zu kündigen heißt: Rückkaufswert statt Ablaufleistung, oft weniger als eingezahlt, und der Ablebensschutz ist weg. Fast immer gibt es Wege, die weniger kosten.

  • Prämienfrei stellen: Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag läuft mit dem bisher Angesparten weiter. Die Versicherungssumme sinkt, ein Ablebensschutz bleibt meist in kleinerem Umfang bestehen.
  • Prämie senken: Statt ganz aufzuhören, zahlen Sie weniger ein. Achtung in den ersten drei Jahren – siehe Versicherungssteuer.
  • Teilentnahme: Bei vielen fondsgebundenen Verträgen ist eine Entnahme vereinbart. Sie holen Geld heraus, der Rest läuft weiter.
  • Ablebensschutz zuerst ersetzen: Brauchen Sie den Todesfallschutz noch – etwa für Familie oder Kredit –, schließen Sie den Ersatz ab, bevor Sie kündigen. Ein Neuabschluss ist mit höherem Alter teurer und verlangt eine Gesundheitsprüfung.
Lebensversicherung prüfen statt kündigen
Schritt für Schritt

So gehen Sie vor, bevor Sie kündigen

Eine Kündigung lässt sich nicht rückgängig machen. Diese Schritte schützen Sie vor teuren Fehlern.

1

Werte anfordern

Lassen Sie sich vom Versicherer schriftlich den aktuellen Rückkaufswert, den Wert bei Prämienfreistellung und die Möglichkeit einer Teilentnahme bestätigen. Die Vorlage unten hilft dabei.

2

Alternativen vergleichen

Was bringt der Rückkauf heute, was die prämienfreie Fortführung bis zum Ablauf? Wie viel Geld brauchen Sie tatsächlich – reicht eine Entnahme?

3

Steuerliche Folgen klären

Vertragsbeginn, Prämienzahlung und Laufzeit entscheiden, ob eine Nachversteuerung droht. Bei Einmalerlägen und kurzen Laufzeiten kann auch Einkommensteuer anfallen. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

4

Ablebensschutz sichern

Brauchen Sie den Todesfallschutz noch, schließen Sie den Ersatz ab, bevor der alte Vertrag endet.

5

Erst dann kündigen

Kündigen Sie schriftlich zum Ende der Versicherungsperiode und lassen Sie sich Kündigung und Auszahlungsbetrag bestätigen.

Worauf Sie achten sollten

Typische Fehler bei der Kündigung

  • Rückkaufswert unterschätzt: In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft deutlich unter den eingezahlten Prämien. Wer früh kündigt, macht meist Verlust.
  • Steuer übersehen: Eine Prämienfreistellung für mehr als ein Jahr oder eine Prämiensenkung um mehr als die Hälfte in den ersten drei Jahren kann 7 % Nachversteuerung auslösen. Bei Verträgen ohne laufende Prämie kann ein Rückkauf vor Ablauf von 15 Jahren (10 Jahre, wenn bei Abschluss beide Seiten mindestens 50 waren) auch einkommensteuerpflichtig sein.
  • Zuzahlung und Freistellung kombiniert: Wer zugezahlt hat und dann in den ersten drei Jahren prämienfrei stellt, trifft die Nachversteuerung auf einer höheren Bemessungsgrundlage.
  • Ablebensschutz verloren: Mit der Kündigung endet auch der Todesfallschutz. Ein neuer Vertrag kostet mit höherem Alter mehr und setzt eine Gesundheitsprüfung voraus.
  • Bank vergessen: Ist die Polizze für einen Kredit vinkuliert, braucht jede Änderung die Zustimmung der Bank – sonst kann der Kredit betroffen sein.
Vertrag vor dem Wechsel prüfen lassen
Prüfung einer Lebensversicherung vor der Kündigung
Vorlage

Vorlage: Rückkaufswert anfragen, bevor Sie kündigen

Mit diesem Schreiben holen Sie die Zahlen ein, die Sie für die Entscheidung brauchen – ohne den Vertrag schon zu kündigen. Wir werten die Antwort gerne mit Ihnen aus.

Anfrage an den Versicherer
[Ihr Vor- und Nachname]
[Straße, PLZ Ort]

An
[Name des Versicherers]
[Adresse oder E-Mail-Adresse des Versicherers]

[Ort], am [Datum]

Anfrage zu meiner Lebensversicherung
Polizzennummer: [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir zu meinem oben genannten Vertrag schriftlich mit:

1. den aktuellen Rückkaufswert bei Kündigung zum nächstmöglichen Termin, mit Angabe eines allfälligen Abzugs,
2. die Leistungen bei Prämienfreistellung zum nächstmöglichen Termin,
3. ob und in welcher Höhe eine Teilentnahme möglich ist und welche Kosten dabei anfallen,
4. die Summe der bisher bezahlten Prämien.

Diese Anfrage ist keine Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vor- und Nachname]
Häufige Fragen

Lebensversicherung kündigen: häufige Fragen

Kann ich meine Lebensversicherung jederzeit kündigen?
Bei laufender Prämienzahlung ja, und zwar zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 165 VersVG). Sie erhalten dann den Rückkaufswert. Ist die Polizze für einen Kredit vinkuliert, muss die Bank zustimmen.
Wie viel Geld bekomme ich bei einer Kündigung?
Den Rückkaufswert, der nach versicherungsmathematischen Regeln berechnet wird. Ein Abzug ist nur zulässig, wenn er vereinbart und angemessen ist. In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft unter den eingezahlten Prämien. Fordern Sie den genauen Betrag schriftlich beim Versicherer an.
Was ist besser: kündigen oder prämienfrei stellen?
Das hängt davon ab, ob Sie das Geld jetzt brauchen. Bei einer Prämienfreistellung läuft der Vertrag mit dem Angesparten weiter, und der Verlust ist oft geringer als bei einem frühen Rückkauf. In den ersten drei Jahren kann eine Prämienfreistellung für mehr als ein Jahr aber eine Nachversteuerung auslösen.
Muss ich bei einer Kündigung Steuern zahlen?
Das hängt von Vertragsbeginn, Prämienzahlung und Laufzeit ab. Versicherungssteuerlich kann eine Nachversteuerung von 7 % anfallen. Bei Verträgen ohne laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämie kann ein Rückkauf vor Ablauf von 15 bzw. 10 Jahren auch einkommensteuerpflichtig sein. Lassen Sie die steuerlichen Folgen im Einzelfall prüfen.
Kann ich Geld entnehmen, ohne zu kündigen?
Bei vielen fondsgebundenen Lebensversicherungen ist eine Teilentnahme vertraglich vorgesehen. Sie bekommen dann einen Teil des Guthabens, der Rest läuft weiter. Ob das bei Ihrem Vertrag möglich ist, steht in den Bedingungen.
Kann Pecunia meinen Vertrag prüfen?
Ja. Wir holen Rückkaufswert und Prämienfreistellungswert beim Versicherer ein, vergleichen die Alternativen und sagen Ihnen offen, welcher Weg am wenigsten kostet. Steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte zusätzlich mit Ihrer Steuerberatung.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 165, 176 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz im RIS), § 5 Abs. 6 VersStG (Versicherungssteuergesetz), § 27 Abs. 5 Z 3 EStG (Einkommensteuergesetz). Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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