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Versicherungen für Vermieter: Was Sie brauchen – und was der Mieter

Eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu vermieten bringt Einnahmen – und Haftung, Mietausfallrisiko und Rechtsstreit. Welche Versicherungen ein privater Vermieter tatsächlich braucht, welche der Mieter selbst abschließt und welche Prämien Sie als Betriebskosten weiterverrechnen dürfen, erklärt diese Seite. Pecunia berät als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien Eigentümer mit einer bis fünf vermieteten Einheiten – für Zinshäuser haben wir eigene Seiten.

Die Bausteine

Diese Versicherungen gehören zu einer vermieteten Wohnung

Eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt es nicht. Nach § 30 WEG kann aber jeder Wohnungseigentümer eine angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung für das Haus durchsetzen – und aus gutem Grund ist das der Standard.

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Gebäudeversicherung

Bei Wohnungseigentum versichert die Eigentümergemeinschaft das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und meist Glasbruch. Prüfen Sie, ob die Summe zum Wiederaufbauwert passt und ob Ihre Wohnung samt Einbauten erfasst ist. Beim vermieteten Einfamilienhaus schließen Sie die Gebäudeversicherung selbst ab.

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Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Nach § 1319 ABGB haften Sie für Schäden durch mangelhaften Zustand des Gebäudes – mit Beweislastumkehr. Stürzt jemand über die lose Stufe oder fällt ein Dachziegel, sind Sie dran. Bei Wohnungseigentum läuft die Deckung über die Gemeinschaft, beim Haus über Ihre eigene Polizze.

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Inhalt: Mieter oder Vermieter?

Der Mieter versichert seinen Hausrat und seine Privathaftpflicht selbst. Vermieten Sie möbliert oder mit Einbauküche, brauchen Sie eine eigene Inhaltsversicherung für die mitvermietete Einrichtung – die Haushaltsversicherung des Mieters deckt sie nicht.

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Mietausfallversicherung

Zahlt bei Mietrückstand die ausstehenden Mieten, meist bis zu zwölf Monatsmieten, dazu oft Räumungskosten und Sachbeschädigung durch den Mieter. Üblich sind eine Bonitätsprüfung des Mieters vor Vertragsbeginn, eine Wartezeit und ein Selbstbehalt von ein bis zwei Monatsmieten.

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Vermieter-Rechtsschutz

Deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Mietzins- und Räumungsklagen, Kündigungen und Streit um Betriebskosten oder Kaution. Wartezeit meist drei Monate; laufende Konflikte sind nicht versicherbar. Unsere Seite zum Vermieter-Rechtsschutz erklärt die Details.

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Leerstand

Steht die Wohnung länger leer, gelten Obliegenheiten: Nach den üblichen Bedingungen ist bei mehr als 72 Stunden Unbenütztheit das Wasser abzusperren – sonst ist der Versicherer beim Frost- oder Wasserschaden leistungsfrei (OGH 7 Ob 187/16z). Wir klären, was Ihr Vertrag verlangt.

Worauf es ankommt

Diese Punkte prüfen wir bei jedem Vermieter-Paket

Vermieter versichern oft doppelt, was der Mieter ohnehin hat – und lassen ungedeckt, was sie wirklich trifft: den Mietausfall und den Prozess, der ihm folgt.

  • Betriebskosten richtig weiterverrechnen: Nach § 21 MRG dürfen die Prämien für Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserversicherung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden; Sturm- und Glasbruchversicherung nur mit Zustimmung der Mehrheit der Hauptmieter. Mietausfall- und Rechtsschutzprämien tragen Sie selbst.
  • Mietausfall: Leistungsumfang und Grenzen: Wie viele Monatsmieten, welcher Selbstbehalt, welche Wartezeit? Leerstand, Vermietung an Angehörige und Kurzzeitvermietung sind in der Regel ausgeschlossen. Die Prämie liegt marktüblich bei wenigen Prozent der Jahresnettomiete.
  • Räumung dauert: Von der ersten unbezahlten Miete bis zur Delogierung vergehen in der Praxis sechs bis zwölf Monate. 2023 gab es in Österreich 10.616 Räumungsexekutionen, in Wien deutlich mehr pro Einwohner als im Bundesschnitt. Mietausfall- und Rechtsschutz gehören deshalb zusammen.
  • Haftpflicht des Vermieters: Die Privathaftpflicht in Ihrer eigenen Haushaltsversicherung schließt Schäden aus vermieteten Objekten meist aus. Die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht muss die Vermietung ausdrücklich einschließen – auch Wege, Gehsteige und Nebengebäude.
  • Kurzzeitvermietung: Airbnb und Co. gelten als Gefahrenerhöhung und sind in vielen Haushalts- und Haftpflichtpolizzen nicht gedeckt. Wer kurzzeitig vermietet, muss das dem Versicherer melden und die Deckung erweitern lassen – sonst ist der Schaden am Ende Ihrer.
  • Steuerlich absetzbar: Prämien für Gebäude-, Haftpflicht-, Mietausfall- und Rechtsschutzversicherung sind bei Einkünften aus Vermietung Werbungskosten nach § 16 und § 28 EStG. Wir liefern die Jahresaufstellung für Ihre Steuerberatung.
Vermieter-Versicherungen prüfen lassen
Übergabe der Wohnungsschlüssel
Typische Fälle

Wo es bei privaten Vermietern in der Praxis teuer wird

Aus unserer Schadenpraxis: Diese Situationen treffen Vermieter am häufigsten – und sind fast immer versicherbar.

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Wasserschaden in die Nachbarwohnung

Der Geschirrspüler des Mieters läuft aus, der Schaden trifft die Wohnung darunter. Die Privathaftpflicht des Mieters zahlt – wenn er eine hat. Fehlt sie oder liegt die Ursache an der Leitung, haften Sie als Eigentümer über die Gebäude- bzw. Haftpflichtversicherung.

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Mieter zahlt nicht mehr

Drei Monate Rückstand, dann die Klage, dann Monate bis zur Räumung – und eine Wohnung, die renoviert werden muss. Mietausfallversicherung plus Rechtsschutz decken Miete, Verfahren und oft auch die Schäden.

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Frostschaden im Leerstand

Zwischen zwei Mietern bleibt die Wohnung im Jänner drei Wochen leer, die Leitung platzt. Ohne abgesperrtes Wasser verweigert der Versicherer die Leistung. Ein Vermerk im Übergabeprotokoll und ein kurzer Anruf beim Makler verhindern das.

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Sturz im Stiegenhaus

Ein Besucher rutscht auf dem vereisten Zugang aus. Nach § 1319a ABGB haftet der Wegehalter, bei mangelhaftem Zustand des Hauses der Eigentümer. Die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht übernimmt Abwehr und Ersatz.

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Sanierung zwischen zwei Mietern

Bad neu, Böden raus, Elektrik erneuert: Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung decken das Bauvorhaben; die Gebäudeversicherung deckt Umbauten oft nur eingeschränkt. Mehr auf unserer Seite zu Sanierung und Bauvorhaben.

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Mehrere Wohnungen

Ab drei bis fünf Einheiten lohnt eine Rahmenpolizze mit Objektliste – und der Blick auf unsere Seiten für Zinshausbesitzer, wenn aus der Vermietung ein Portfolio wird.

Hinweis: Deckungsumfang, Wartezeiten und Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Versicherer. Rechtliche Angaben (WEG, MRG, ABGB, EStG) beruhen auf dem Stand September 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Versicherungen für Vermieter kurz erklärt

Welche Versicherungen muss ich als Vermieter abschließen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist keine. Bei Wohnungseigentum kann aber jeder Eigentümer nach § 30 WEG eine angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung für das Haus verlangen, und in der Praxis ist eine Gebäudeversicherung mit Feuer, Leitungswasser und Sturm samt Haus- und Grundbesitzhaftpflicht der Standard. Darüber hinaus sind Mietausfallversicherung und Vermieter-Rechtsschutz die Bausteine, die das eigentliche Vermieterrisiko abdecken – sie sind freiwillig, aber für die meisten privaten Vermieter sinnvoll.
Braucht mein Mieter eine eigene Haushaltsversicherung?
Ja, und Sie sollten sie im Mietvertrag verlangen. Die Haushaltsversicherung des Mieters deckt seinen Hausrat und enthält die Privathaftpflicht, die etwa bei einem Wasserschaden in die Nachbarwohnung oder bei Schäden an Ihrer Wohnung einspringt. Ihre eigene Versicherung deckt nur das Gebäude und – bei möblierter Vermietung – die von Ihnen gestellte Einrichtung.
Darf ich Versicherungsprämien auf die Mieter umlegen?
Teilweise. Nach § 21 MRG zählen die Prämien für die Feuerversicherung, die Haftpflichtversicherung des Hauses und die Leitungswasserversicherung zu den Betriebskosten. Sturm- und Glasbruchversicherung dürfen nur umgelegt werden, wenn die Mehrheit der Hauptmieter zustimmt. Mietausfall- und Rechtsschutzversicherung sind keine Betriebskosten – sie sichern Ihr Vermieterrisiko und bleiben bei Ihnen, sind aber steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
Was leistet eine Mietausfallversicherung genau?
Sie ersetzt ausstehende Mieten, wenn der Mieter nicht mehr zahlt – je nach Tarif für sechs bis 24 Monate, meist gedeckelt mit zwölf Monatsmieten, häufig ergänzt um Räumungskosten und vom Mieter verursachte Sachschäden. Voraussetzung ist in der Regel eine Bonitätsprüfung des Mieters vor Vertragsbeginn; dazu kommen Wartezeit und Selbstbehalt. Nicht versichert sind Leerstand, Vermietung an Angehörige und meist Kurzzeitvermietung. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich stark – wir vergleichen sie für Sie.
Bin ich versichert, wenn ich meine Wohnung über Airbnb vermiete?
In den meisten Fällen nicht automatisch. Kurzzeitvermietung gilt als Gefahrenerhöhung; Privathaftpflicht und Haushaltsversicherung schließen Vermietung häufig aus oder decken nur gelegentliche, nicht gewerbliche Vermietung nach Meldung. Wer regelmäßig kurzzeitig vermietet, muss das dem Versicherer anzeigen und die Deckung anpassen lassen – sonst riskiert er im Schadenfall die Leistungsfreiheit. Wir prüfen, welcher Versicherer Kurzzeitvermietung zu welchen Bedingungen einschließt.

Vermieten Sie – oder tragen Sie das Risiko selbst?

Wir prüfen Gebäude-, Haftpflicht-, Mietausfall- und Rechtsschutzdeckung für Ihre vermieteten Objekte und sagen Ihnen, was fehlt und was doppelt ist – kostenlos und unverbindlich.

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