Eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu vermieten bringt Einnahmen – und Haftung, Mietausfallrisiko und Rechtsstreit. Welche Versicherungen ein privater Vermieter tatsächlich braucht, welche der Mieter selbst abschließt und welche Prämien Sie als Betriebskosten weiterverrechnen dürfen, erklärt diese Seite. Pecunia berät als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien Eigentümer mit einer bis fünf vermieteten Einheiten – für Zinshäuser haben wir eigene Seiten.
Eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt es nicht. Nach § 30 WEG kann aber jeder Wohnungseigentümer eine angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung für das Haus durchsetzen – und aus gutem Grund ist das der Standard.
Bei Wohnungseigentum versichert die Eigentümergemeinschaft das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und meist Glasbruch. Prüfen Sie, ob die Summe zum Wiederaufbauwert passt und ob Ihre Wohnung samt Einbauten erfasst ist. Beim vermieteten Einfamilienhaus schließen Sie die Gebäudeversicherung selbst ab.
Nach § 1319 ABGB haften Sie für Schäden durch mangelhaften Zustand des Gebäudes – mit Beweislastumkehr. Stürzt jemand über die lose Stufe oder fällt ein Dachziegel, sind Sie dran. Bei Wohnungseigentum läuft die Deckung über die Gemeinschaft, beim Haus über Ihre eigene Polizze.
Der Mieter versichert seinen Hausrat und seine Privathaftpflicht selbst. Vermieten Sie möbliert oder mit Einbauküche, brauchen Sie eine eigene Inhaltsversicherung für die mitvermietete Einrichtung – die Haushaltsversicherung des Mieters deckt sie nicht.
Zahlt bei Mietrückstand die ausstehenden Mieten, meist bis zu zwölf Monatsmieten, dazu oft Räumungskosten und Sachbeschädigung durch den Mieter. Üblich sind eine Bonitätsprüfung des Mieters vor Vertragsbeginn, eine Wartezeit und ein Selbstbehalt von ein bis zwei Monatsmieten.
Deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Mietzins- und Räumungsklagen, Kündigungen und Streit um Betriebskosten oder Kaution. Wartezeit meist drei Monate; laufende Konflikte sind nicht versicherbar. Unsere Seite zum Vermieter-Rechtsschutz erklärt die Details.
Steht die Wohnung länger leer, gelten Obliegenheiten: Nach den üblichen Bedingungen ist bei mehr als 72 Stunden Unbenütztheit das Wasser abzusperren – sonst ist der Versicherer beim Frost- oder Wasserschaden leistungsfrei (OGH 7 Ob 187/16z). Wir klären, was Ihr Vertrag verlangt.
Vermieter versichern oft doppelt, was der Mieter ohnehin hat – und lassen ungedeckt, was sie wirklich trifft: den Mietausfall und den Prozess, der ihm folgt.
Aus unserer Schadenpraxis: Diese Situationen treffen Vermieter am häufigsten – und sind fast immer versicherbar.
Der Geschirrspüler des Mieters läuft aus, der Schaden trifft die Wohnung darunter. Die Privathaftpflicht des Mieters zahlt – wenn er eine hat. Fehlt sie oder liegt die Ursache an der Leitung, haften Sie als Eigentümer über die Gebäude- bzw. Haftpflichtversicherung.
Drei Monate Rückstand, dann die Klage, dann Monate bis zur Räumung – und eine Wohnung, die renoviert werden muss. Mietausfallversicherung plus Rechtsschutz decken Miete, Verfahren und oft auch die Schäden.
Zwischen zwei Mietern bleibt die Wohnung im Jänner drei Wochen leer, die Leitung platzt. Ohne abgesperrtes Wasser verweigert der Versicherer die Leistung. Ein Vermerk im Übergabeprotokoll und ein kurzer Anruf beim Makler verhindern das.
Ein Besucher rutscht auf dem vereisten Zugang aus. Nach § 1319a ABGB haftet der Wegehalter, bei mangelhaftem Zustand des Hauses der Eigentümer. Die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht übernimmt Abwehr und Ersatz.
Bad neu, Böden raus, Elektrik erneuert: Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung decken das Bauvorhaben; die Gebäudeversicherung deckt Umbauten oft nur eingeschränkt. Mehr auf unserer Seite zu Sanierung und Bauvorhaben.
Ab drei bis fünf Einheiten lohnt eine Rahmenpolizze mit Objektliste – und der Blick auf unsere Seiten für Zinshausbesitzer, wenn aus der Vermietung ein Portfolio wird.
Hinweis: Deckungsumfang, Wartezeiten und Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Versicherer. Rechtliche Angaben (WEG, MRG, ABGB, EStG) beruhen auf dem Stand September 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wir prüfen Gebäude-, Haftpflicht-, Mietausfall- und Rechtsschutzdeckung für Ihre vermieteten Objekte und sagen Ihnen, was fehlt und was doppelt ist – kostenlos und unverbindlich.