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Versicherung bei Sanierungen und Bauvorhaben

Dachausbau, Strangsanierung, thermische Sanierung: Bauphasen verändern das Risiko Ihres Hauses grundlegend – und Ihre bestehende Polizze weiß nichts davon, wenn Sie es ihr nicht sagen.

Worum es geht

Die Baustelle ist ein eigenes Risiko – vor, während und nach dem Projekt

Während der Bauphase treffen offene Dächer, Gerüste, fremde Gewerke und Nachbargebäude aufeinander. Nach Abschluss ist das Haus mehr wert als zuvor – und ohne Summenanpassung unterversichert. Die Versicherungsseite gehört deshalb in jede Bauplanung, idealerweise vor dem ersten Gerüst. Die technische Planung selbst bleibt Sache von Ziviltechnikern und Baufirmen – wir kümmern uns um das Risiko.

  • Bauleistung: Sturm ins offene Dach, Wasser im Rohbau, Beschädigung bereits erbrachter Leistungen.
  • Bauherrenhaftung: Als Bauherr haften Sie gegenüber Passanten, Nachbarn und Besuchern der Baustelle.
  • Nachbargebäude: Setzungen, Erschütterungen und Wasserschäden an angrenzenden Häusern.
  • Gerüst & Sicherung: Gerüste erleichtern auch Einbrechern den Zugang – Obliegenheiten beachten.
  • Leerstand in der Bauphase: Entmietete Bereiche verändern den Versicherungsschutz.
  • Nach dem Projekt: Wertsteigerung ohne Summenanpassung bedeutet Unterversicherung.
Wiener Zinshäuser
Die Bausteine

Die Bausteine rund um Ihr Bauvorhaben

Der tatsächliche Deckungsumfang richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Gebäude, Nutzung, Zustand und Risikosituation ab – eine konkrete Empfehlung erfolgt erst nach persönlicher Analyse.

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Bauwesenversicherung

Schutz der Bauleistung selbst – gegen Unvorhergesehenes während der Bauzeit.

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Bauherrenhaftpflicht

Ihre Haftung als Bauherr gegenüber Dritten – ergänzend zur Haus- & Grundbesitzhaftpflicht.

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Nachbarschaftsschäden

Deckung für Schäden an angrenzenden Gebäuden – beim dichten Wiener Bestand zentral.

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Meldung an den Gebäudeversicherer

Umbau, Leerstand und Gerüst gehören gemeldet – sonst drohen Obliegenheitsprobleme.

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Summenanpassung danach

Nach Fertigstellung wird der neue Wert eingepreist – gegen Unterversicherung, siehe Gebäudeversicherung Altbau.

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Schnittstelle Professionisten

Wir klären, was deren Haftpflicht deckt – und was an Ihnen hängen bleibt.

Prüfung bestehender Versicherungsverträge
Aus der Praxis

Typische Schwachstellen bestehender Verträge

Bei der Analyse bestehender Polizzen sehen wir zu diesem Thema immer wieder ähnliche Muster:

  • Das Bauvorhaben wurde dem Gebäudeversicherer nie gemeldet.
  • Es gibt weder Bauwesen- noch Bauherrenhaftpflichtdeckung – im Vertrauen auf die Firmenversicherungen.
  • Nach der Sanierung wurde die Versicherungssumme nicht erhöht.
  • Der bauphasenbedingte Leerstand ist nirgends berücksichtigt.
  • Die Verantwortlichkeiten zwischen Bauherr, Baufirma und Planern sind versicherungstechnisch ungeklärt.
Bestehende Verträge prüfen lassen
So läuft die Analyse

Die Pecunia-Prüfung in drei Schritten

Bestandsaufnahme

Objekt, Nutzung und bestehende Verträge – per Formular, E-Mail oder Nachricht an MIA.

Analyse durch Ihren Berater

Summen, Deckungen, Selbstbehalte, Fristen und Lücken – verglichen mit passenden Lösungen am Markt.

Klare Empfehlung

Verständliche Ersteinschätzung mit Ampel-Logik. Nichts wird automatisch gekündigt – Sie entscheiden.

Mehr zum Thema: Zinshausversicherung im Überblick · Gebäudeversicherung Altbau · Finanzierung von Sanierungen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Sanierung und Bauvorhaben

Reicht die Haftpflicht der Baufirma nicht aus?
Die Firmenhaftpflicht deckt deren Verschulden – als Bauherr tragen Sie aber eigene Verantwortung, etwa für Auswahl und Koordination. Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung schließen genau diese Lücken. Was im Einzelfall nötig ist, hängt vom Projekt ab.
Ab welcher Projektgröße brauche ich eigene Baudeckungen?
Kleinere Instandhaltungen sind oft über bestehende Verträge mitversichert, größere Vorhaben wie Dachausbau oder Strangsanierung in der Regel nicht. Die Grenze zieht der jeweilige Vertrag – wir prüfen das vor Baubeginn.
Muss ich mein Bauvorhaben dem Gebäudeversicherer melden?
Ja – Umbauten, Gerüste und Leerstand verändern das Risiko und können Obliegenheiten auslösen. Die Meldung kostet nichts, das Versäumnis im Schadenfall womöglich viel.
Was passiert nach Abschluss der Sanierung?
Der neue Gebäudewert gehört in die Versicherungssumme eingepreist, sonst entsteht Unterversicherung. Idealerweise verbinden wir das mit einem kompletten Vertrags-Check – das Haus hat sich verändert, der Schutz sollte es auch.

Planen Sie die Versicherung mit – vor dem ersten Gerüst.

Kostenlos, unverbindlich und verständlich aufbereitet – starten Sie mit der strukturierten Bestandsaufnahme.

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