Ein vereister Gehsteig, ein lockeres Fassadenteil, eine defekte Stufe – als Eigentümer haften Sie für die Sicherheit Ihres Hauses. Diese Deckung gehört zu den wichtigsten und wird doch am seltensten geprüft.
Wer ein Haus besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt: auf dem Gehsteig, im Stiegenhaus, unter der Fassade. Personenschäden können dabei Forderungen auslösen, die private Vermögen übersteigen – die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht ist deshalb kein Neben-, sondern ein Kernbaustein.
Der tatsächliche Deckungsumfang richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Gebäude, Nutzung, Zustand und Risikosituation ab – eine konkrete Empfehlung erfolgt erst nach persönlicher Analyse.
Personenschäden können Millionenhöhe erreichen – die Summe muss dazu passen.
Jede Liegenschaft gehört in die Deckung – auch Nebengebäude und unbebaute Grundstücke.
Kleinere Arbeiten sind oft mitversichert, größere Vorhaben brauchen eigene Lösungen – siehe Sanierung & Bauvorhaben.
Auch Ansprüche von Mietern und Besuchern gehören zum Schutzbereich.
Schäden an Nachbargebäuden – etwa durch Wasser oder Bauarbeiten.
Hausbetreuung und Winterdienst entlasten – ersetzen die eigene Deckung aber nicht.
Bei der Analyse bestehender Polizzen sehen wir zu diesem Thema immer wieder ähnliche Muster:
Objekt, Nutzung und bestehende Verträge – per Formular, E-Mail oder Nachricht an MIA.
Summen, Deckungen, Selbstbehalte, Fristen und Lücken – verglichen mit passenden Lösungen am Markt.
Verständliche Ersteinschätzung mit Ampel-Logik. Nichts wird automatisch gekündigt – Sie entscheiden.
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