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Haus- und Grundbesitzhaftpflicht: Eigentum verpflichtet

Ein vereister Gehsteig, ein lockeres Fassadenteil, eine defekte Stufe – als Eigentümer haften Sie für die Sicherheit Ihres Hauses. Diese Deckung gehört zu den wichtigsten und wird doch am seltensten geprüft.

Worum es geht

Verkehrssicherung ist Daueraufgabe – und Haftungsquelle

Wer ein Haus besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt: auf dem Gehsteig, im Stiegenhaus, unter der Fassade. Personenschäden können dabei Forderungen auslösen, die private Vermögen übersteigen – die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht ist deshalb kein Neben-, sondern ein Kernbaustein.

  • Schnee & Eis: Die Anhaltepflichten im Winter sind der Klassiker unter den Haftungsfällen.
  • Gehsteig & Allgemeinflächen: Stolperstellen, lose Platten, mangelhafte Beleuchtung.
  • Dach & Fassade: Herabfallende Teile können Passanten und parkende Autos treffen.
  • Stiegenhaus & Lift: Stürze und technische Defekte im Gebäudeinneren.
  • Baustellen: Arbeiten am Haus erhöhen das Risiko – auch gegenüber Nachbargebäuden.
  • Personenschäden: Schmerzengeld, Verdienstentgang und Pflegekosten – mitunter lebenslang.
Wiener Zinshäuser
Die Bausteine

Worauf es bei dieser Deckung ankommt

Der tatsächliche Deckungsumfang richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Gebäude, Nutzung, Zustand und Risikosituation ab – eine konkrete Empfehlung erfolgt erst nach persönlicher Analyse.

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Ausreichende Summen

Personenschäden können Millionenhöhe erreichen – die Summe muss dazu passen.

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Alle Objekte erfasst

Jede Liegenschaft gehört in die Deckung – auch Nebengebäude und unbebaute Grundstücke.

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Baustellen

Kleinere Arbeiten sind oft mitversichert, größere Vorhaben brauchen eigene Lösungen – siehe Sanierung & Bauvorhaben.

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Mieter & Besucher

Auch Ansprüche von Mietern und Besuchern gehören zum Schutzbereich.

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Nachbarschaft

Schäden an Nachbargebäuden – etwa durch Wasser oder Bauarbeiten.

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Beauftragte Dritte

Hausbetreuung und Winterdienst entlasten – ersetzen die eigene Deckung aber nicht.

Prüfung bestehender Versicherungsverträge
Aus der Praxis

Typische Schwachstellen bestehender Verträge

Bei der Analyse bestehender Polizzen sehen wir zu diesem Thema immer wieder ähnliche Muster:

  • Die Deckungssumme ist für heutige Personenschaden-Dimensionen zu niedrig.
  • Nicht alle Liegenschaften des Eigentümers sind in der Polizze erfasst.
  • Der beauftragte Winterdienst wiegt in falscher Sicherheit – die Eigentümerhaftung bleibt.
  • Baustellen am Haus wurden nie gemeldet.
  • Die Deckung steckt irgendwo in der Gebäudepolizze – ohne dass jemand die Bedingungen kennt.
Bestehende Verträge prüfen lassen
So läuft die Analyse

Die Pecunia-Prüfung in drei Schritten

Bestandsaufnahme

Objekt, Nutzung und bestehende Verträge – per Formular, E-Mail oder Nachricht an MIA.

Analyse durch Ihren Berater

Summen, Deckungen, Selbstbehalte, Fristen und Lücken – verglichen mit passenden Lösungen am Markt.

Klare Empfehlung

Verständliche Ersteinschätzung mit Ampel-Logik. Nichts wird automatisch gekündigt – Sie entscheiden.

Mehr zum Thema: Zinshausversicherung im Überblick · Vermieter-Rechtsschutz · Haftung im Zinshaus

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Ich habe einen Winterdienst beauftragt. Bin ich damit aus der Haftung?
Nein – die Beauftragung entlastet, beseitigt die Eigentümerverantwortung aber nicht vollständig. Im Streitfall wird geprüft, ob Auswahl und Kontrolle sorgfältig waren. Die eigene Haftpflichtdeckung bleibt deshalb unverzichtbar.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Personenschäden mit bleibenden Folgen können sehr hohe Forderungen auslösen – die Summe sollte deutlich über dem liegen, was ältere Verträge oft vorsehen. Wir vergleichen aktuelle Tarife und zeigen die Unterschiede konkret.
Ist die Haftpflicht in meiner Gebäudeversicherung enthalten?
Oft ja – aber Umfang und Summe sind je Vertrag sehr unterschiedlich. Genau das prüfen wir: Was ist tatsächlich gedeckt, was fehlt, und passt die Summe zum Risiko?
Gilt die Deckung auch für Schäden von Mietern?
Ansprüche von Mietern wegen Verletzung der Erhaltungspflichten können je nach Vertrag umfasst sein – die Details stehen in den Bedingungen. Wir klären das anhand Ihrer konkreten Polizze.

Wissen Sie, wie hoch Ihre Haftpflichtsumme ist?

Kostenlos, unverbindlich und verständlich aufbereitet – starten Sie mit der strukturierten Bestandsaufnahme.

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