Mehr als drei Viertel der österreichischen Betriebe spüren laut Fachkräfte-Radar der Wirtschaftskammer den Fachkräftemangel. Betriebliche Vorsorge ist eine der wenigen Zusatzleistungen, die Mitarbeitende spürbar besser stellt und den Betrieb weniger kostet als eine Gehaltserhöhung – weil der Staat mitzahlt. Pecunia zeigt als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien, welche Modelle für Ihren Betrieb passen: von der steuerfreien Zukunftssicherung bis zur betrieblichen Kollektivversicherung.
Vom kleinen, unbürokratischen Einstieg bis zur vollwertigen Betriebspension: Die Modelle unterscheiden sich in Aufwand, Steuerwirkung und Bindung. Meist ist eine Kombination sinnvoll.
Nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG kann der Arbeitgeber jedem Mitarbeitenden bis zu 300 Euro jährlich für Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Lebensversicherung zuwenden – lohnsteuerfrei und als Arbeitgeberzuschuss auch frei von Sozialversicherung. Der einfachste Einstieg.
Eine Betriebspension nach § 93 VAG: Arbeitgeberbeiträge bis 10 Prozent der Lohnsumme sind Betriebsausgabe, beim Mitarbeitenden im Zufluss steuer- und SV-frei, Versicherungssteuer nur 2,5 Prozent, keine KESt auf die Veranlagung. Mit garantierter Verzinsung.
Das Gegenstück zur BKV mit Kapitalmarktveranlagung statt Garantie. Gleiche steuerliche Behandlung; die Wahl zwischen beiden hängt von Sicherheitsbedürfnis und Größe des Betriebs ab.
Sonderklasse oder Privatarzt für die Belegschaft – als Gruppenvertrag mit vereinfachter oder ohne Gesundheitsprüfung und günstigeren Prämien. Beim Ausscheiden können Mitarbeitende den Vertrag nach § 178m VersVG ohne neue Risikoprüfung privat fortführen.
Unfallschutz rund um die Uhr, nicht nur am Arbeitsplatz. Für Betriebe mit körperlicher Arbeit oder Außendienst besonders wertvoll; die Prämie ist Betriebsausgabe.
Direkte Leistungszusage an Geschäftsführer oder Schlüsselkräfte, rückgedeckt durch eine Lebensversicherung. Steuerlich interessant, aber mit Bilanzfolgen: Rückstellung nach § 14 Abs. 6 EStG und Wertpapierdeckung nach § 14 Abs. 7 EStG.
Betriebliche Vorsorge ist ein Zusammenspiel aus Versicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht. Fehler in der Gestaltung kosten die Steuervorteile – oder binden den Betrieb länger als gewollt.
Betriebliche Vorsorge ist kein Sozialprogramm, sondern ein Instrument der Personalpolitik – mit messbarem Effekt auf Kosten, Bindung und Attraktivität.
300 Euro Zukunftssicherung kommen ungekürzt beim Mitarbeitenden an. Eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe würde nach Lohnsteuer und Sozialversicherung deutlich weniger übrig lassen – und den Betrieb mit Lohnnebenkosten mehr kosten.
Wer eine Betriebspension oder eine private Krankenversicherung über den Arbeitgeber hat, wechselt seltener. Unverfallbarkeitsfristen und Gruppenvorteile wirken als sanfte Bindung.
Betriebliche Vorsorge ist ein konkretes Argument in der Stellenausschreibung – gerade gegenüber größeren Mitbewerbern, die solche Leistungen längst bieten.
Arbeitgeberbeiträge zu BKV, Pensionskasse, Gruppen-Kranken- und Unfallversicherung sind Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn.
Der Einstieg gelingt mit 300 Euro pro Kopf; die Beiträge lassen sich mit der Entwicklung des Betriebs erhöhen oder in guten Jahren durch Einmalzahlungen ergänzen.
Gesellschafter-Geschäftsführer können je nach Beteiligung über Pensionszusage, BKV oder Zukunftssicherung für sich selbst vorsorgen. Details dazu auf unserer Seite zur Geschäftsführerabsicherung.
Hinweis: Freibeträge, Beitragsgrenzen und die steuerliche Behandlung betrieblicher Vorsorge ändern sich. Die Angaben beruhen auf dem Stand September 2026 und ersetzen keine Steuerberatung – die konkrete Gestaltung stimmen wir mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wir rechnen Ihnen die Modelle der betrieblichen Vorsorge für Ihren Betrieb durch – mit Steuerwirkung, Kosten und einem Vorschlag, der zu Ihrer Belegschaft passt. Kostenlos und unverbindlich.