Wer Mitarbeitern oder Geschäftsführern eine direkte Pensionszusage erteilt hat, muss die steuerliche Pensionsrückstellung zu 50 % mit Wertpapieren oder einer Rückdeckungsversicherung besichern. Fehlt die Deckung, drohen empfindliche Gewinnzuschläge. Pecunia zeigt Ihnen, wie Sie die Deckungspflicht wirtschaftlich sinnvoll erfüllen – als unabhängiger Vermögens- und Versicherungsberater in Wien.
Die Wertpapierdeckung ist keine Empfehlung, sondern eine steuerliche Pflicht für jedes Unternehmen, das eine Pensionsrückstellung bildet.
Am Ende jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % der steuerlichen Pensionsrückstellung des vorangegangenen Bilanzstichtags im Betriebsvermögen sein.
Maßgeblich ist der Nennwert der Wertpapiere. Kursschwankungen verändern die Deckung daher nicht – ein wichtiger Unterschied zu anderen Bewertungsregeln.
Fehlt die Deckung – auch nur vorübergehend während des Jahres –, wird der Gewinn um 30 % der Unterdeckung erhöht. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Sanktion 2024 bestätigt.
Werden Wertpapiere getilgt, bleibt eine Frist von zwei Monaten für die Ersatzbeschaffung. Wer sie versäumt, riskiert den Zuschlag.
Nur bestimmte Papiere zählen: im Wesentlichen Anleihen inländischer und EU-Schuldner, Anteile an entsprechenden Investmentfonds sowie Rückdeckungsversicherungen.
Die Deckungswerte müssen ausschließlich der Besicherung der Pensionsansprüche dienen. Eine Verpfändung für andere Zwecke gefährdet die Anerkennung.
Im Internet kursieren noch viele Texte, die eine Wertpapierdeckung auch für Abfertigungsrückstellungen verlangen. Das ist überholt: Der Verfassungsgerichtshof hat die Deckungspflicht für Abfertigungsrückstellungen 2006 als verfassungswidrig aufgehoben, nachdem sie ab 2003 bereits stufenweise abgebaut worden war. Seit dem Wirtschaftsjahr 2007 besteht für Abfertigungsrückstellungen keine Wertpapierdeckung mehr.
Bestehen bleibt die Deckungspflicht für Pensionsrückstellungen – und die wird in der Praxis oft zu spät oder falsch bedient. Typische Fehler, die wir sehen:
Beide Wege erfüllen die Deckungspflicht. Welcher wirtschaftlich besser ist, hängt von Zusage, Laufzeit, Liquidität und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Anleihen oder deckungsfähige Fonds im Betriebsvermögen. Flexibel und transparent, verlangt aber laufende Überwachung von Nennbetrag, Tilgungen und Deckungsquote.
Eine Lebensversicherung des Unternehmens auf den Pensionsberechtigten. Anrechenbar ist das versicherungsmathematische Deckungskapital – bei manchen Tarifen der höhere Rückkaufswert. Sie sichert zusätzlich das biometrische Risiko ab.
In der Praxis oft die beste Lösung: Rückdeckungsversicherung als Grundstock, Wertpapiere für den Rest oder für kurzfristige Anpassungen bei steigender Rückstellung.
Hinweis: Die steuerliche Beurteilung Ihrer konkreten Pensionszusage und Rückstellung obliegt Ihrem Steuerberater. Pecunia übernimmt die Auswahl, Einrichtung und laufende Überwachung der Deckungswerte und stimmt sich dabei mit Ihrer Steuerberatung ab. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
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