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D&O-Versicherung und Absicherung von Geschäftsführern und Schlüsselpersonen

Die GmbH beschränkt die Haftung der Gesellschaft – nicht die des Geschäftsführers. Wer Sorgfaltspflichten verletzt, den Insolvenzantrag zu spät stellt oder Abgaben nicht abführt, haftet nach § 25 GmbHG, § 9 BAO und § 67 ASVG mit dem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehr und berechtigte Ansprüche; die Schlüsselpersonen-Absicherung schützt den Betrieb, wenn die wichtigste Person ausfällt. Pecunia berät als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien Geschäftsführer, Vorstände und Inhaber, welche Deckung sie tatsächlich brauchen.

Die Haftung

Wofür Geschäftsführer persönlich haften

Rund 213.000 GmbHs gibt es in Österreich – und jeder Geschäftsführer trägt dieselbe persönliche Haftung, ob im Konzern oder im Fünf-Personen-Betrieb. Die wichtigsten Fälle aus der Praxis:

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Sorgfaltspflicht nach § 25 GmbHG

Geschäftsführer schulden die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und haften der Gesellschaft solidarisch für Schäden aus Pflichtverletzungen. Die Ansprüche verjähren erst nach fünf Jahren.

Insolvenzantragspflicht

Nach § 69 IO ist der Insolvenzantrag spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Wer zu spät handelt, haftet Gläubigern für den Vertrauensschaden – der häufigste D&O-Fall bei kleinen GmbHs.

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Finanzamt und ÖGK

Nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG haften Geschäftsführer persönlich für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, die wegen schuldhafter Pflichtverletzung uneinbringlich werden. Die Beweislast für ausreichende Mittel liegt beim Geschäftsführer.

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Ansprüche der Gesellschafter

Nach einem Gesellschafterstreit oder Verkauf fordern Mitgesellschafter oder neue Eigentümer Schadenersatz für Entscheidungen der Vergangenheit. 60 bis 70 Prozent aller D&O-Schadenfälle sind solche Innenhaftungsfälle.

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Masseverwalter

Nach einer Insolvenz prüft der Masseverwalter systematisch, ob der Geschäftsführer Zahlungen nach Insolvenzreife geleistet oder Vermögen verschleudert hat – und klagt bei Anhaltspunkten.

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Business Judgement Rule

Wer eine unternehmerische Entscheidung frei von sachfremden Interessen und auf angemessener Informationsgrundlage trifft, handelt nach § 25 Abs. 1a GmbHG pflichtgemäß – auch wenn sie sich als falsch erweist. Die Dokumentation entscheidet.

Worauf es ankommt

Diese Punkte prüfen wir bei jeder D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung ist nur so gut wie ihre Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist und Ausschlüsse. Standardpolizzen für kleine GmbHs sind hier oft dünn.

  • Versicherungssumme: Als Orientierung gelten 10 bis 15 Prozent der Bilanzsumme, mindestens aber eine Summe, die Abwehrkosten über mehrere Instanzen abdeckt. Die Summe gilt meist für alle versicherten Personen und Fälle eines Jahres gemeinsam.
  • Claims-made und Rückwärtsdeckung: Versichert ist die Anspruchserhebung während der Laufzeit, nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Ohne unbegrenzte Rückwärtsdeckung bleiben Entscheidungen vor Vertragsbeginn ungeschützt.
  • Nachmeldefrist: Nach Vertragsende oder Ausscheiden aus der Funktion müssen Ansprüche noch gemeldet werden können. Marktüblich sind fünf bis zehn Jahre; Standardpolizzen bieten oft nur ein bis zwei – zu wenig bei fünfjähriger Verjährung.
  • Abwehrkosten und Strafrechtsschutz: Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sind das Herzstück der D&O. Strafverteidigungskosten in Verfahren wegen fahrlässiger Delikte sind optional – für Geschäftsführer produzierender Betriebe wichtig.
  • Ausschlüsse: Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung und vor Abschluss bekannte Umstände sind nicht versicherbar; Geldstrafen ebenfalls nicht. Wir prüfen, wie der Versicherer die Beweislast regelt und ob Rückforderungen nach rechtskräftiger Feststellung möglich sind.
  • Versicherter Personenkreis: Geschäftsführer, Prokuristen, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, auch faktische Geschäftsführer und Tochtergesellschaften. Wer nicht genannt ist, ist nicht versichert.
D&O-Deckung prüfen lassen
Prüfung von Haftungs- und Versicherungsunterlagen
Schlüsselpersonen

Wenn die wichtigste Person im Betrieb ausfällt

Bei kleinen und mittleren Unternehmen hängt der Erfolg oft an einer oder zwei Personen: dem Gründer, der Technikerin, dem Verkaufsleiter. Ihr Ausfall trifft den Betrieb doppelt – menschlich und wirtschaftlich.

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Keyperson-Versicherung

Eine Ablebens- oder Invaliditätsversicherung auf die Schlüsselperson, bei der das Unternehmen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist. Die Leistung finanziert Ersatz, Überbrückung und Kredite. Prämien sind bei betrieblicher Veranlassung Betriebsausgabe, Leistungen Betriebseinnahme.

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Betriebsunterbrechung bei Ausfall

Fällt der Geschäftsführer oder Inhaber durch Krankheit oder Unfall aus, ersetzt die Personen-Betriebsunterbrechung fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn für eine vereinbarte Haftungszeit. Mehr auf unserer Seite zur Betriebsunterbrechung.

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Vertrauensschadenversicherung

Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Computermissbrauch durch eigene Mitarbeitende – und zunehmend auch Fake-President-Betrug. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt den Vermögensschaden des Betriebs.

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Strafrechtsschutz für Manager

Arbeitsunfall, Umweltschaden, Produkthaftung: Gegen Geschäftsführer wird schnell strafrechtlich ermittelt, auch bei fahrlässigen Delikten. Der Manager-Strafrechtsschutz übernimmt Verteidigungskosten – auch dort, wo die D&O nicht greift.

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Gesellschafter-Geschäftsführer

Je nach Beteiligung sind Sie nach ASVG oder GSVG pflichtversichert – mit unterschiedlichen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Pension. Die private Absicherung von Einkommen, Berufsunfähigkeit und Alter gehört auf denselben Prüfstand wie die D&O.

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Pensionszusage an den Geschäftsführer

Die direkte Leistungszusage mit Rückdeckungsversicherung ist für Gesellschafter-Geschäftsführer eine steuerlich attraktive Vorsorge – mit Bilanzfolgen. Details auf unserer Seite zur Wertpapierdeckung.

Hinweis: Haftungsfragen, Verjährungsfristen und die steuerliche Behandlung von Keyperson- und Rückdeckungsversicherungen hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben beruhen auf dem Stand September 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; wir stimmen die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung ab.

Häufige Fragen

D&O und Schlüsselpersonen-Absicherung kurz erklärt

Brauche ich als Geschäftsführer einer kleinen GmbH eine D&O-Versicherung?
Die persönliche Haftung hängt nicht von der Größe der GmbH ab. Gerade bei kleinen Gesellschaften sind die typischen Fälle – verspäteter Insolvenzantrag, uneinbringliche Abgaben, Ansprüche eines Mitgesellschafters – existenzbedrohend, weil das Privatvermögen dahintersteht. Der Großteil der Leistung besteht aus Abwehrkosten: Auch ein unberechtigter Vorwurf kostet Anwalt, Gutachter und Zeit. Für Geschäftsführer, die nicht Alleingesellschafter sind, halten wir die D&O für unverzichtbar; für Alleingesellschafter ist die Außenhaftung gegenüber Finanzamt, ÖGK und Gläubigern das Hauptargument.
Was kostet eine D&O-Versicherung für eine kleine GmbH?
Die Prämie hängt von Umsatz, Bilanzsumme, Branche, Versicherungssumme und Bonität ab. Für kleine GmbHs mit Versicherungssummen von einer bis 2,5 Millionen Euro bewegen sich die Jahresprämien nach Marktbeobachtung im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Konkrete Prämien nennen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch anhand aktueller Angebote mehrerer Versicherer – die Unterschiede bei Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist sind dabei wichtiger als hundert Euro Prämienunterschied.
Was bedeutet Claims-made bei der D&O-Versicherung?
Anders als bei den meisten Versicherungen zählt nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch erhoben wird. Versichert sind Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Deshalb braucht eine D&O zwei Ergänzungen: eine Rückwärtsdeckung für Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn und eine Nachmeldefrist für Ansprüche, die nach Vertragsende oder nach Ausscheiden aus der Funktion erhoben werden. Bei fünfjähriger Verjährung sollte die Nachmeldefrist mindestens fünf Jahre betragen.
Hafte ich als Geschäftsführer für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge der GmbH?
Ja, wenn die Abgaben oder Beiträge wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung nicht mehr einbringlich sind. Nach § 9 BAO haften Vertreter gegenüber dem Finanzamt, nach § 67 Abs. 10 ASVG gegenüber der Gesundheitskasse – insbesondere, wenn Dienstnehmeranteile einbehalten, aber nicht abgeführt wurden oder Gläubiger ungleich behandelt wurden. Der Geschäftsführer muss beweisen, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden waren. Diese Außenhaftung ist in der D&O grundsätzlich versichert, soweit kein Vorsatz vorliegt.
Was ist eine Keyperson-Versicherung?
Eine Lebens- oder Invaliditätsversicherung, die das Unternehmen auf das Leben einer Schlüsselperson abschließt – Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Bezugsberechtigter ist der Betrieb. Fällt die Person durch Tod oder schwere Erkrankung aus, erhält das Unternehmen die Versicherungssumme, um Ersatz zu finanzieren, Kredite zu bedienen und die Übergangszeit zu überbrücken. Bei betrieblicher Veranlassung sind die Prämien Betriebsausgabe und die Leistung Betriebseinnahme; die konkrete Gestaltung stimmen wir mit Ihrer Steuerberatung ab.

Wissen Sie, womit Sie als Geschäftsführer persönlich haften?

Wir prüfen Ihre Haftungssituation, vergleichen D&O-Angebote mehrerer Versicherer und zeigen, wie sich Ihr Betrieb gegen den Ausfall von Schlüsselpersonen absichern lässt – kostenlos und unverbindlich.

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