Verschlüsselte Server, gefälschte Rechnungen, gestohlene Kundendaten: Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Konzerne. Laut Cybersecurity-Studie von KPMG und KSÖ war 2026 jeder achte Angriff auf österreichische Unternehmen erfolgreich, jedes vierte Ransomware-Opfer zahlte Lösegeld. Eine Cyberversicherung deckt die Kosten des Vorfalls – von der Forensik über den Betriebsausfall bis zu Haftungsansprüchen. Pecunia vergleicht als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien die Bedingungen und zeigt, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb dafür erfüllen muss.
Cyberpolizzen bestehen aus Eigenschaden- und Drittschadenbausteinen. Was in der Grunddeckung enthalten ist und was nur optional, unterscheidet sich stark – hier die wichtigsten Bausteine.
Spezialisten analysieren den Angriff, schließen die Lücke und stellen Daten und Systeme wieder her. Meist mit 24-Stunden-Hotline – im Ernstfall der wertvollste Teil der Polizze.
Ertragsausfall und fortlaufende Kosten, während Systeme stillstehen. Die klassische Sach-BU greift hier nicht, weil kein Sachschaden vorliegt.
Verhandlungsführung, Krisenberatung und die Kosten rund um Ransomware. Lösegeldzahlungen selbst sind je nach Tarif ausgeschlossen oder nur optional versicherbar.
Ansprüche Dritter, deren Daten abgeflossen sind, sowie Kosten für die Benachrichtigung Betroffener und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Auch Verfahren vor der Datenschutzbehörde werden begleitet.
Wenn Kundendaten öffentlich werden, entscheidet die Kommunikation über den Reputationsschaden. Die Polizze finanziert professionelle Krisenkommunikation.
Gefälschte Chef-Mails und manipulierte Rechnungen mit geänderter IBAN: Der sogenannte Fake-President-Betrug ist in vielen Grunddeckungen ausgeschlossen und nur als Zusatzbaustein versicherbar – ein Punkt, den wir immer prüfen.
Eine Cyberpolizze ist an Voraussetzungen gebunden. Wer sie nicht erfüllt, riskiert im Schadenfall Kürzungen – und wer sie erfüllt, senkt das Risiko ohnehin.
Die Versicherung ersetzt Kosten, nicht die gesetzlichen Pflichten. Diese Regeln sollte jeder Betrieb kennen – sie beeinflussen auch, was im Schadenfall gedeckt ist.
Nach Art. 33 DSGVO ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 72 Stunden der Datenschutzbehörde zu melden; bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren. Die Cyberversicherung finanziert die Abwicklung.
Die DSGVO sieht Geldbußen bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Ihre Versicherbarkeit ist umstritten – die Polizzen decken sie nur, soweit gesetzlich zulässig.
Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und verpflichtet rund 4.000 Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz in 18 Sektoren zu Risikomanagement, Registrierung und Meldung von Vorfällen binnen 24 Stunden. Auch Zulieferer betroffener Betriebe spüren die Anforderungen.
Das Bundeskriminalamt zählte für 2025 rund 63.500 Anzeigen im Bereich Cybercrime, davon fast 22.000 Cyberangriffe im engeren Sinn – ein Plus von 8,6 Prozent. Über ein Drittel der Ransomware-Fälle trifft Unternehmen.
Laut KPMG-Studie kam 2026 jeder fünfte Angriff über die Lieferkette. Zugriffe von Dienstleistern, Wartungsfirmen und Softwareanbietern gehören zum Risikobild – und in die Deckung.
Unzureichende IT-Sicherheit kann als Sorgfaltspflichtverletzung der Geschäftsführung gewertet werden. Cyber- und D&O-Versicherung ergänzen sich hier – mehr dazu auf unserer Seite zur Geschäftsführerabsicherung.
Hinweis: Gesetzliche Fristen, Schwellenwerte und Bedingungsinhalte ändern sich laufend. Die Angaben beruhen auf dem Stand September 2026; ob eine Deckung im Einzelfall greift, entscheiden die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder IT-Sicherheitsberatung.
Wir prüfen Ihr Cyberrisiko, vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer und sagen Ihnen, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss – kostenlos und unverbindlich.