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Cyberversicherung für Unternehmen in Wien

Verschlüsselte Server, gefälschte Rechnungen, gestohlene Kundendaten: Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Konzerne. Laut Cybersecurity-Studie von KPMG und KSÖ war 2026 jeder achte Angriff auf österreichische Unternehmen erfolgreich, jedes vierte Ransomware-Opfer zahlte Lösegeld. Eine Cyberversicherung deckt die Kosten des Vorfalls – von der Forensik über den Betriebsausfall bis zu Haftungsansprüchen. Pecunia vergleicht als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien die Bedingungen und zeigt, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb dafür erfüllen muss.

Die Deckung

Was eine Cyberversicherung leistet

Cyberpolizzen bestehen aus Eigenschaden- und Drittschadenbausteinen. Was in der Grunddeckung enthalten ist und was nur optional, unterscheidet sich stark – hier die wichtigsten Bausteine.

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IT-Forensik und Wiederherstellung

Spezialisten analysieren den Angriff, schließen die Lücke und stellen Daten und Systeme wieder her. Meist mit 24-Stunden-Hotline – im Ernstfall der wertvollste Teil der Polizze.

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Betriebsunterbrechung nach Cyberangriff

Ertragsausfall und fortlaufende Kosten, während Systeme stillstehen. Die klassische Sach-BU greift hier nicht, weil kein Sachschaden vorliegt.

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Cyber-Erpressung

Verhandlungsführung, Krisenberatung und die Kosten rund um Ransomware. Lösegeldzahlungen selbst sind je nach Tarif ausgeschlossen oder nur optional versicherbar.

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Haftpflicht und Datenschutz

Ansprüche Dritter, deren Daten abgeflossen sind, sowie Kosten für die Benachrichtigung Betroffener und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Auch Verfahren vor der Datenschutzbehörde werden begleitet.

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Krisen-PR

Wenn Kundendaten öffentlich werden, entscheidet die Kommunikation über den Reputationsschaden. Die Polizze finanziert professionelle Krisenkommunikation.

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Überweisungsbetrug

Gefälschte Chef-Mails und manipulierte Rechnungen mit geänderter IBAN: Der sogenannte Fake-President-Betrug ist in vielen Grunddeckungen ausgeschlossen und nur als Zusatzbaustein versicherbar – ein Punkt, den wir immer prüfen.

Worauf es ankommt

Diese Punkte prüfen wir bei jeder Cyberversicherung

Eine Cyberpolizze ist an Voraussetzungen gebunden. Wer sie nicht erfüllt, riskiert im Schadenfall Kürzungen – und wer sie erfüllt, senkt das Risiko ohnehin.

  • Obliegenheiten des Betriebs: Multi-Faktor-Authentifizierung für externe Zugänge und Administratoren, regelmäßige Backups mit einer Offline-Kopie, zeitnahe Updates, Schulung der Mitarbeitenden. Diese Auflagen stehen in fast allen Bedingungen – wir gehen sie vor Abschluss mit Ihnen durch.
  • Betriebsunterbrechung: Ab welcher Ausfalldauer wird geleistet, wie lang ist die Haftungszeit, sind Cloud-Ausfälle beim Dienstleister mitversichert? Für Betriebe, die ohne IT stillstehen, der entscheidende Baustein.
  • Social Engineering und Zahlungsbetrug: Überweisungen aufgrund gefälschter Anweisungen sind kein Hackerangriff im engeren Sinn und deshalb oft ausgeschlossen. Der Zusatzbaustein ist für Betriebe mit Zahlungsverkehr Pflicht.
  • DSGVO-Verfahren und Bußgelder: Kosten für Rechtsberatung und Verfahren vor der Datenschutzbehörde sind gedeckt; ob Bußgelder versicherbar sind, ist rechtlich umstritten und in den Bedingungen entsprechend eingeschränkt.
  • Versicherungssumme und Sublimits: Die Gesamtsumme sagt wenig, wenn Forensik, Betriebsunterbrechung oder Erpressung mit kleinen Sublimits gedeckelt sind. Wir vergleichen die Bausteine einzeln.
  • Anzeigepflicht bei Abschluss: Fragen nach früheren Vorfällen, Backupstrategie und Sicherheitsmaßnahmen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unvollständige Angaben gefährden den Schutz.
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Rechtlicher Rahmen

Pflichten, die unabhängig von der Versicherung gelten

Die Versicherung ersetzt Kosten, nicht die gesetzlichen Pflichten. Diese Regeln sollte jeder Betrieb kennen – sie beeinflussen auch, was im Schadenfall gedeckt ist.

72-Stunden-Meldung

Nach Art. 33 DSGVO ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 72 Stunden der Datenschutzbehörde zu melden; bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren. Die Cyberversicherung finanziert die Abwicklung.

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Bußgelder

Die DSGVO sieht Geldbußen bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Ihre Versicherbarkeit ist umstritten – die Polizzen decken sie nur, soweit gesetzlich zulässig.

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NIS-2 und NISG 2026

Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und verpflichtet rund 4.000 Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz in 18 Sektoren zu Risikomanagement, Registrierung und Meldung von Vorfällen binnen 24 Stunden. Auch Zulieferer betroffener Betriebe spüren die Anforderungen.

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Die Bedrohungslage

Das Bundeskriminalamt zählte für 2025 rund 63.500 Anzeigen im Bereich Cybercrime, davon fast 22.000 Cyberangriffe im engeren Sinn – ein Plus von 8,6 Prozent. Über ein Drittel der Ransomware-Fälle trifft Unternehmen.

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Lieferkette

Laut KPMG-Studie kam 2026 jeder fünfte Angriff über die Lieferkette. Zugriffe von Dienstleistern, Wartungsfirmen und Softwareanbietern gehören zum Risikobild – und in die Deckung.

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Geschäftsführerhaftung

Unzureichende IT-Sicherheit kann als Sorgfaltspflichtverletzung der Geschäftsführung gewertet werden. Cyber- und D&O-Versicherung ergänzen sich hier – mehr dazu auf unserer Seite zur Geschäftsführerabsicherung.

Hinweis: Gesetzliche Fristen, Schwellenwerte und Bedingungsinhalte ändern sich laufend. Die Angaben beruhen auf dem Stand September 2026; ob eine Deckung im Einzelfall greift, entscheiden die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder IT-Sicherheitsberatung.

Häufige Fragen

Cyberversicherung kurz erklärt

Braucht ein kleiner Betrieb wirklich eine Cyberversicherung?
Kleine Betriebe sind oft leichtere Ziele als Konzerne, weil IT-Sicherheit nebenbei läuft. Ein verschlüsselter Server, ein manipuliertes Rechnungsformular oder ein abgeflossener Kundenstamm kostet auch einen Zehn-Personen-Betrieb schnell fünfstellige Beträge – für Forensik, Wiederherstellung, Ausfall und Rechtsberatung. Die Cyberversicherung ist für viele KMU inzwischen ein Standardbaustein neben Haftpflicht und Sachversicherung.
Zahlt die Cyberversicherung das Lösegeld bei Ransomware?
Nicht automatisch. Die meisten Grunddeckungen umfassen Krisenberatung, Verhandlungsführung und Wiederherstellung, schließen die Lösegeldzahlung selbst aber aus oder bieten sie nur als Zusatzbaustein an. Ob eine Zahlung überhaupt sinnvoll und rechtlich zulässig ist, entscheiden Sie mit den Krisenexperten des Versicherers. Die Wiederherstellung aus funktionierenden Backups ist fast immer der bessere Weg – und deshalb auch Voraussetzung für die Deckung.
Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb für eine Cyberversicherung erfüllen?
Typisch sind Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe und Administratorkonten, regelmäßige und getestete Backups mit einer vom Netz getrennten Kopie, zeitnahe Sicherheitsupdates, aktuelle Virenschutzsoftware und Schulungen der Mitarbeitenden. Wer diese Auflagen im Schadenfall nicht erfüllt hat, riskiert eine Kürzung der Leistung. Wir klären vor Abschluss, welche Anforderungen der jeweilige Versicherer stellt und ob Ihr Betrieb sie erfüllt.
Ist Überweisungsbetrug durch gefälschte Chef-Mails versichert?
In der Grunddeckung meist nicht. Beim sogenannten Fake-President- oder CEO-Fraud wird ein Mitarbeiter durch gefälschte Anweisungen zur Überweisung verleitet – ohne dass ein System gehackt wurde. Dieser Zahlungsmittelbetrug ist in vielen Polizzen nur als Zusatzbaustein versicherbar. Laut KPMG-Studie 2026 waren 57 Prozent der österreichischen Unternehmen von CEO-Fraud-Versuchen betroffen; für Betriebe mit Zahlungsverkehr prüfen wir den Baustein daher immer.
Betrifft mich NIS-2 als kleines Unternehmen?
Das NISG 2026 gilt ab 1. Oktober 2026 direkt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in 18 definierten Sektoren, etwa Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Dienste oder Lebensmittel. Kleinere Betriebe sind meist nicht selbst verpflichtet, werden aber als Zulieferer betroffener Unternehmen zunehmend nach ihren Sicherheitsmaßnahmen gefragt. Eine Cyberversicherung ersetzt die gesetzlichen Pflichten nicht, unterstützt aber bei der Bewältigung eines Vorfalls und dokumentiert Ihr Risikomanagement.

Wüssten Sie morgen früh, wen Sie nach einem Cyberangriff anrufen?

Wir prüfen Ihr Cyberrisiko, vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer und sagen Ihnen, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss – kostenlos und unverbindlich.

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