Kostenloses Erstgespräch und Polizzen-Check: Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–15 Uhr
📞 +43 1 810 37 99  ·  ✉️ office@pecunia.at

Leasing für Betriebe

Firmenwagen, Nutzfahrzeuge, Maschinen, IT oder Ordinationsausstattung: Leasing schont die Liquidität. Ob es auch günstiger ist, entscheidet sich bei Steuer, Restwert und Laufzeit.

Kurz erklärt

Leasing im Unternehmen

Beim Leasing bleibt das Wirtschaftsgut im Eigentum der Leasinggesellschaft. Sie zahlen eine Rate, die im Betrieb in der Regel als Aufwand gilt. Das Eigenkapital und die Kreditlinien bei der Hausbank bleiben frei für andere Zwecke.

Bei Pkw gilt in Österreich: Für Verbrenner-Pkw gibt es grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug. Bei Elektro-Pkw ist der Vorsteuerabzug bis 40.000 € brutto voll möglich, zwischen 40.000 und 80.000 € anteilig und darüber nicht mehr. Für die steuerliche Angemessenheit gilt die sogenannte Luxustangente von 40.000 € brutto – darüber werden Kosten anteilig gekürzt. Diese Punkte stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.

Ehrlich eingeschätzt

Wann es Sinn macht – und wann nicht

Sinnvoll, wenn …

  • Liquidität und Kreditrahmen sollen für das Kerngeschäft frei bleiben
  • Fahrzeuge oder Geräte werden regelmäßig erneuert
  • Sie wollen planbare Fixkosten statt einer großen Investition
  • Der Hersteller oder Händler bietet attraktive Leasingaktionen

Eher nicht, wenn …

  • Das Wirtschaftsgut wird sehr lange genutzt – dann ist Kauf oft günstiger
  • Eigene Mittel sind reichlich vorhanden und anders nicht besser veranlagt
  • Spezialmaschinen ohne Wiederverkaufswert, bei denen Leasinggesellschaften hohe Aufschläge verlangen
Aus der Praxis

Beispiele

Elektro-Firmenwagen

Ausgangslage

Ein Geschäftsführer möchte einen E-Pkw um 60.000 € brutto leasen.

So gehen wir vor

Bei 60.000 € brutto sind laut WKO-Beispiel 6.667 € Vorsteuer abzugsfähig; der Rest wird über den Eigenverbrauch korrigiert. Zusätzlich gilt für Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer ein Sachbezug von null. Wir vergleichen Leasing und Kredit unter diesen Rahmenbedingungen und stimmen die Details mit dem Steuerberater ab.

Neue Maschine für die Werkstatt

Ausgangslage

Ein Tischlereibetrieb investiert in eine CNC-Maschine.

So gehen wir vor

Wir vergleichen Mobilienleasing mit einem Investitionskredit, prüfen mögliche Förderungen und achten auf die Versicherung der Maschine – inklusive Maschinenbruch und Betriebsunterbrechung.

Musterfälle zur Veranschaulichung – vereinfacht, keine echten Kundendaten und keine Angebote.

Unsere Arbeit

Worauf wir achten

  • Vergleich Leasing, Kredit und Barkauf über die Nutzungsdauer
  • Steuerliche Behandlung gemeinsam mit dem Steuerberater
  • Restwert, Laufzeit und Andienungsrecht
  • Versicherung des Leasingguts
  • Förderungen, die nur bei Kauf oder nur bei bestimmten Finanzierungen gelten
Unverbindlich anfragen

Wir rechnen Ihre Situation durch

Schreiben Sie uns kurz, was Sie vorhaben. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Häufige Fragen

Leasing für Betriebe – kurz erklärt

Ist Leasing steuerlich günstiger als ein Kredit?
Nicht automatisch. Beim Kauf wird abgeschrieben, beim Leasing ist die Rate Aufwand. Unterm Strich hängt es von Laufzeit, Restwert und Ihrem Steuersatz ab. Wir rechnen beide Varianten mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich auch gebrauchte Fahrzeuge oder Maschinen leasen?
Ja, viele Leasinggesellschaften bieten Gebrauchtleasing an. Laufzeit und Restwert richten sich dann nach dem Alter des Objekts.
Was gilt bei Elektroautos?
Vorsteuerabzug bis 40.000 € brutto voll, zwischen 40.000 und 80.000 € anteilig, darüber keiner. Für die private Nutzung gilt bei Dienstnehmern ein Sachbezug von null. Die Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Weiterlesen

Passende Themen

Hinweis: Pecunia vermittelt Kredite und Leasingverträge, vergibt selbst aber keine Kredite. Die Entscheidung über die Finanzierung und die Konditionen trifft die jeweilige Bank oder Leasinggesellschaft. Die Beispiele sind vereinfachte Musterfälle zur Veranschaulichung, keine Angebote. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Vor Abschluss erhalten Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Kosten, Laufzeit und effektivem Jahreszins sowie zu einer allfälligen Vergütung, die Pecunia für die Vermittlung erhält.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie unterschreiben.

Wir vergleichen unabhängig und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

💬 MIA fragen