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Versicherung für Wahlärztinnen und Wahlärzte

Wahlarztordination heißt unternehmerische Freiheit – und unternehmerisches Risiko. Wir sorgen dafür, dass Haftung, Einkommen und Ordination sauber abgesichert sind, gerade wenn Sie zusätzlich angestellt tätig sind.

Ihre Ausgangslage

Zwischen Anstellung und eigener Ordination

Viele Wahlärztinnen und Wahlärzte führen ihre Ordination neben einer Spitalsanstellung – mit eigenen Honoraren, eigener Haftung und eigenen Fixkosten. Die Deckung des Dienstgebers hilft in der eigenen Ordination in der Regel nicht weiter, und ohne Kassenvertrag trifft jeder Ausfall das Honorar unmittelbar.

  • Doppelrolle: Spitalstätigkeit und Wahlarztordination brauchen sauber getrennte, aufeinander abgestimmte Deckungen.
  • Volle Eigenverantwortung: In der eigenen Ordination haften Sie selbst – die Dienstgeberdeckung greift dort nicht.
  • Honorarausfall: Krankheit oder Unfall bedeutet sofort ausfallende Termine und Einnahmen – ohne Polster durch Kassenpauschalen.
  • Geteilte oder gemietete Räume: Ordinationsgemeinschaften und Untermiete werfen eigene Versicherungsfragen auf.
  • Kleine Struktur, große Wirkung: Jede Störung – vom Wasserschaden bis zum IT-Ausfall – trifft die schlanke Ordination direkt.
  • Wachstum: Mehr Ordinationstage, neue Leistungen, Personal – der Schutz muss mitwachsen.
Planung und Absicherung der Wahlarztordination
Passende Bausteine

Was für Wahlärztinnen und Wahlärzte typischerweise geprüft gehört

Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Tätigkeit, Ordination und bestehenden Verträgen ab – eine konkrete Empfehlung erfolgt erst nach persönlicher Analyse.

⚖️

Eigene Berufshaftpflicht

Für die selbstständige Tätigkeit unverzichtbar – abgestimmt auf Fachrichtung und Leistungsspektrum, unabhängig von der Spitalsdeckung.

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Einkommensschutz

Krankentaggeld und Berufsunfähigkeitsvorsorge – oft die wichtigste Absicherung, wenn Honorare direkt an Ihrer Arbeitskraft hängen.

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Ordinationsversicherung

Einrichtung und Geräte auch in gemieteten oder geteilten Räumen – inklusive klarer Abgrenzung in Ordinationsgemeinschaften.

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Rechtsschutz

Bei Streitigkeiten rund um Honorare, Verträge, Mietverhältnis und Berufsausübung.

Krankenversicherung

Sonderklasse und Absicherung der eigenen Familie – mit Blick auf Leistung und Prämie.

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Vorsorge & Vermögen

Pensionslücke, Wohlfahrtsfonds und private Vorsorge im Zusammenspiel – siehe Vermögensaufbau.

Prüfung bestehender Versicherungsverträge
Aus der Praxis

Typische Lücken bestehender Verträge

Bei der Prüfung bestehender Polizzen sehen wir in dieser Fachrichtung immer wieder ähnliche Schwachstellen:

  • Es besteht gar keine eigene Berufshaftpflicht – im Vertrauen darauf, dass „das Spital schon deckt“.
  • Der Einkommensschutz fehlt völlig oder ist auf das Anstellungsgehalt gerechnet, nicht auf die Honorare.
  • Die Ordinationsgemeinschaft ist versicherungstechnisch ungeklärt: Wer deckt was, wenn etwas passiert?
  • Bei Ausweitung der Ordinationstätigkeit wurde der ursprüngliche „Kleinst-Vertrag“ nie angepasst.
  • Nachhaftung und Übergang bei einem späteren Wechsel in die volle Selbstständigkeit sind nicht geregelt.

Vom ersten Ordinationstag neben der Anstellung bis zur vollen Selbstständigkeit: Wir begleiten jeden Schritt – und stimmen die Absicherung mit Spitalstätigkeit, Ordination und langfristiger Vorsorge ab.

Bestehende Verträge prüfen lassen
So einfach geht es

Der Pecunia-Risiko-Check für Wahlärztinnen und Wahlärzte

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Kurzes Formular oder Nachricht an MIA – fünf Minuten genügen für den Start.

Analyse durch Ihren Berater

Wir prüfen Tätigkeit, Ordination und bestehende Verträge auf Lücken, Doppeldeckungen und Prämienpotenzial.

Klare Empfehlung

Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung und entscheiden in Ruhe – nichts wird automatisch umgestellt.

Mehr zu den Grundlagen: Berufshaftpflicht für Ärzte · Ordinationsversicherung · Vermögensaufbau · Finanzierung

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Wahlärztinnen und Wahlärzten

Reicht die Haftpflichtdeckung meines Spitals nicht aus?
Für die Tätigkeit im Dienstverhältnis ja – für Ihre Wahlarztordination in der Regel nicht. Die selbstständige Tätigkeit braucht eine eigene Berufshaftpflicht, die Ihr tatsächliches Leistungsspektrum abdeckt. Was Ihr Dienstvertrag hergibt, prüfen wir gerne mit.
Ich teile mir die Ordination mit Kolleg:innen. Worauf muss ich achten?
Auf klare Verhältnisse: Wer versichert Einrichtung und Geräte, wie sind Haftpflicht und Schlüsselgewalt geregelt, was gilt bei Schäden durch Mitbenutzer? Wir schaffen eine saubere Struktur, bevor es zum Streitfall kommt.
Wie viel meines Einkommens sollte ich absichern?
So viel, dass private Fixkosten und die weiterlaufenden Ordinationskosten über eine längere Ausfallzeit gedeckt sind. Die passende Höhe hängt von Honorarvolumen, Anstellungseinkommen und Fixkosten ab – das rechnen wir individuell durch.
Was ändert sich, wenn ich die Anstellung aufgebe?
Mit dem Wegfall des Dienstverhältnisses entfallen auch dessen Absicherungen – von der Haftpflicht bis zur Sozialversicherungslogik. Der Übergang sollte versicherungstechnisch vorbereitet sein, bevor Sie kündigen. Wir erstellen dafür einen klaren Fahrplan.

Ihre Ordination. Ihre Verantwortung. Unser Job, sie abzusichern.

Kostenlos, unverbindlich und auf Ihre Fachrichtung abgestimmt – fordern Sie jetzt Ihren Ärzte-Risiko-Check an.

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