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Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte

Eine der wichtigsten beruflichen Absicherungen: Schutz vor Schadenersatzansprüchen aus der ärztlichen Tätigkeit – abgestimmt auf Fachrichtung, Tätigkeitsumfang und berufliche Stellung.

Das Risiko

Wofür Ärztinnen und Ärzte haften können

Auch bei größter Sorgfalt lässt sich ein Vorwurf nie ganz ausschließen. Die Berufshaftpflicht schützt Ihr Vermögen – und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

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Behandlungsfehler

Der klassische Fall: Ein Patient macht geltend, dass eine Behandlung nicht nach dem Stand der Medizin erfolgt sei – mit Personenschäden als möglicher Folge.

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Aufklärungsfehler

Auch eine fachlich einwandfreie Behandlung kann zu Ansprüchen führen, wenn die Aufklärung über Risiken und Alternativen als unzureichend beurteilt wird.

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Dokumentationsfehler

Lückenhafte Dokumentation kann im Streitfall zu Beweisnachteilen führen – und Ansprüche begünstigen, die sonst abweisbar wären.

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Personenschäden

Gesundheitliche Folgeschäden verursachen oft die höchsten Forderungen: Schmerzengeld, Verdienstentgang, Pflegekosten – mitunter über Jahrzehnte.

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Sachschäden

Beschädigte Gegenstände von Patienten oder Dritten – seltener, aber ebenfalls Teil einer vollständigen Deckung.

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Vermögensschäden

Reine Vermögensschäden, etwa aus fehlerhaften Bestätigungen oder Gutachten, sind je nach Tarif gesondert zu vereinbaren.

Worauf es ankommt

Diese Punkte prüfen wir bei jeder Ärzte-Haftpflicht

Berufshaftpflicht ist nicht gleich Berufshaftpflicht. Die Unterschiede zwischen den Tarifen zeigen sich oft erst im Detail – und im Schadenfall.

  • Versicherungssumme: passend zur Exponierung Ihrer Fachrichtung – operative Fächer und Geburtshilfe brauchen deutlich höhere Summen.
  • Nachhaftung: Ansprüche können lange nach der Behandlung kommen – auch nach Ordinationsschließung oder Pensionierung.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Umfang der Deckung und allfällige Kürzungsrechte des Versicherers.
  • Tätigkeitsumfang: Vertretungen, Notarztdienste, Gutachten, Wahlarztordination neben Anstellung, mehrere Standorte.
  • Abgrenzung beruflich/privat: Die private Haftpflicht deckt berufliche Risiken nicht – beide müssen sauber ineinandergreifen.
  • Bestehende Deckungen: Was über Dienstgeber, Kammer oder Altverträge bereits abgedeckt ist – und was nicht.
Deckung unabhängig prüfen lassen
Prüfung von Versicherungsverträgen
Ihre Situation

Angestellt, Wahlarzt oder eigene Ordination?

Die passende Haftpflichtlösung hängt wesentlich von Ihrer beruflichen Stellung ab.

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Angestellte Ärztinnen und Ärzte

Die Deckung des Dienstgebers gilt für die Tätigkeit im Dienstverhältnis. Nebentätigkeiten, Vertretungen und Regressfragen bleiben oft offen – hier lohnt eine eigene Absicherung.

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Wahl- und Kassenärzte

Als selbstständig Tätige tragen Sie das Haftungsrisiko selbst. Versicherungssumme, Nachhaftung und Tätigkeitsumfang gehören exakt auf Ihre Ordination abgestimmt.

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Gruppenpraxis & mehrere Standorte

Bei Gesellschaftern, angestellten Ärzten und mehreren Standorten müssen persönliche und betriebliche Haftpflicht sauber abgegrenzt werden – sonst entstehen teure Lücken.

Hinweis: Gesetzliche Vorgaben zur ärztlichen Haftpflichtversicherung – etwa Mindestversicherungssummen für bestimmte Tätigkeitsformen – klären wir im Beratungsgespräch anhand der jeweils aktuellen Rechtslage. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Berufshaftpflicht kurz erklärt

Bin ich als angestellter Arzt nicht ohnehin über das Spital versichert?
Deckungen des Dienstgebers beziehen sich auf die Tätigkeit im Dienstverhältnis. Nebentätigkeiten wie Vertretungen, Gutachten, Notarztdienste oder eine Wahlarztordination sind davon in der Regel nicht umfasst, und auch Regressfragen können offen bleiben. Was in Ihrem Fall gilt, prüfen wir anhand Ihrer konkreten Verträge.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Das hängt stark von Fachrichtung und Tätigkeit ab. In Fächern mit erhöhter Exponierung – etwa operativen Fächern oder der Geburtshilfe – sind deutlich höhere Summen sinnvoll als in risikoärmeren Bereichen. Wir vergleichen Tarife und Summen mehrerer Versicherer und erklären Ihnen die Unterschiede nachvollziehbar.
Was bedeutet Nachhaftung?
Ansprüche können auch Jahre nach einer Behandlung geltend gemacht werden – etwa nach einer Ordinationsschließung oder Pensionierung. Eine ausreichende Nachhaftungsdeckung stellt sicher, dass Sie auch für solche Spätfolgen versichert bleiben. Gerade bei Praxisübergabe und Pensionierung ist das ein zentrales Thema.
Deckt die Berufshaftpflicht auch unberechtigte Forderungen ab?
Ja – ein oft unterschätzter Teil der Leistung ist der passive Rechtsschutz: Der Versicherer prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht. Sie müssen sich nicht allein verteidigen.
Prüft Pecunia auch meine bestehende Berufshaftpflicht?
Ja. Wir prüfen Deckungssummen, Ausschlüsse, Nachhaftung und die Abstimmung auf Ihre tatsächliche Tätigkeit – unabhängig davon, wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Sie erfahren, ob Ihre Lösung passt oder wo Anpassungsbedarf besteht.

Wissen Sie, was Ihre Haftpflicht wirklich deckt?

Lassen Sie Ihre bestehende Deckung unabhängig prüfen – kostenlos, unverbindlich und verständlich erklärt.

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