Kostenloses Erstgespräch und Polizzen-Check: Mo–Do 9–12 & 12:30–18 Uhr, Fr 9–15 Uhr
📞 +43 1 810 37 99  ·  ✉️ office@pecunia.at

Versicherung für plastische und ästhetische Medizin

Wunschmedizin bedeutet hohe Erwartungen – und besondere Haftungsfragen. Wir sichern elektive Eingriffe, Technik und Einkommen so ab, dass Sie sich auf Ergebnisse konzentrieren können.

Ihre Ausgangslage

Hohe Erwartungen, elektive Eingriffe, private Honorare

Ästhetische Behandlungen sind in der Regel Wunschleistungen: Patientinnen und Patienten zahlen selbst – und erwarten entsprechend viel. Rechtlich gelten bei elektiven Eingriffen besonders strenge Maßstäbe an Aufklärung und Dokumentation. Gleichzeitig arbeiten Sie mit hochwertiger Technik, oft in eigener Ordination oder Privatklinik.

  • Erwartungshaltung: Bei Wunschmedizin führen subjektiv unbefriedigende Ergebnisse schneller zu Auseinandersetzungen.
  • Strenge Aufklärungsmaßstäbe: Gerade bei nicht medizinisch notwendigen Eingriffen wird die Aufklärung besonders kritisch geprüft.
  • Operative Exponierung: Chirurgische Eingriffe brauchen entsprechend dimensionierte Haftpflichtdeckungen.
  • Geräte & Laser: Lasersysteme und Behandlungstechnik sind teuer – und brauchen eigene Deckungsbausteine.
  • Privatklinik & Beleg: Eingriffe außerhalb der eigenen Ordination werfen Deckungsabgrenzungsfragen auf.
  • Reputation & Recht: Streit um Honorare, Fotos oder Bewertungen kann rechtlich teuer werden.
Aufklärung und Dokumentation in der ästhetischen Medizin
Passende Bausteine

Was in der ästhetischen Medizin typischerweise geprüft gehört

Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Tätigkeit, Ordination und bestehenden Verträgen ab – eine konkrete Empfehlung erfolgt erst nach persönlicher Analyse.

⚖️

Berufshaftpflicht

Mit korrekt deklariertem Leistungsspektrum – inklusive ästhetisch-chirurgischer Eingriffe und passender Summen.

🏥

Ordination & Geräte

Behandlungsräume, Laser- und Behandlungstechnik – inklusive Elektronikdeckung, siehe Ordinationsversicherung.

📜

Rechtsschutz

Beistand bei Streitigkeiten um Behandlungen, Honorare und Verträge.

🛡️

Einkommensschutz

Berufsunfähigkeits- und Taggeldlösungen – Ihre Arbeitskraft ist die Basis des Geschäftsmodells.

⏸️

Betriebsunterbrechung

Wenn Ordination oder Technik ausfallen, laufen Fixkosten weiter – dieser Baustein fängt das auf.

💻

Cyber & Datenschutz

Vorher-Nachher-Fotos und Behandlungsdaten sind besonders sensibel – entsprechend hoch sind die Anforderungen.

Prüfung bestehender Versicherungsverträge
Aus der Praxis

Typische Lücken bestehender Verträge

Bei der Prüfung bestehender Polizzen sehen wir in dieser Fachrichtung immer wieder ähnliche Schwachstellen:

  • Ästhetische bzw. chirurgische Leistungen sind im Haftpflichtvertrag nicht oder unvollständig deklariert.
  • Die Deckungssumme passt nicht zur tatsächlichen operativen Tätigkeit.
  • Lasergeräte wurden angeschafft, aber nie in die Ordinationsdeckung aufgenommen.
  • Eingriffe in Privatkliniken sind versicherungstechnisch ungeklärt.
  • Es fehlt ein Rechtsschutz, der auch Honorarstreitigkeiten abdeckt.

Ob rein ästhetische Ordination, Kombination mit rekonstruktiver Chirurgie oder Belegtätigkeit in der Privatklinik – die Deckungsarchitektur muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen. Grundlagen dazu: Berufshaftpflicht für Ärzte.

Bestehende Verträge prüfen lassen
So einfach geht es

Der Pecunia-Risiko-Check für ästhetisch tätige Ärztinnen und Ärzte

Anfrage senden

Kurzes Formular oder Nachricht an MIA – fünf Minuten genügen für den Start.

Analyse durch Ihren Berater

Wir prüfen Tätigkeit, Ordination und bestehende Verträge auf Lücken, Doppeldeckungen und Prämienpotenzial.

Klare Empfehlung

Sie erhalten eine verständliche Ersteinschätzung und entscheiden in Ruhe – nichts wird automatisch umgestellt.

Mehr zu den Grundlagen: Berufshaftpflicht für Ärzte · Ordinationsversicherung · Vermögensaufbau · Finanzierung

Häufige Fragen

Häufige Fragen aus der ästhetischen Medizin

Gilt meine normale Berufshaftpflicht auch für ästhetische Eingriffe?
Nur, wenn diese Tätigkeit vom deklarierten Leistungsspektrum umfasst ist. Ästhetisch-chirurgische Leistungen sollten ausdrücklich erfasst sein – sonst drohen im Streitfall Deckungslücken. Das prüfen wir anhand Ihrer Polizze.
Warum ist die Aufklärung bei Wunschmedizin so wichtig?
Weil bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen besonders strenge Maßstäbe an Aufklärung und Dokumentation angelegt werden. Eine saubere Dokumentation ist eine wesentliche Grundlage Ihrer Verteidigung – und die Haftpflicht Ihr Sicherheitsnetz, wenn es dennoch zum Streit kommt.
Sind meine Laser- und Behandlungsgeräte mitversichert?
Nicht automatisch. Hochwertige Technik braucht eigene Bausteine – idealerweise inklusive technischer Schäden und zum richtigen Wert. Nach Neuanschaffungen sollte die Summe zeitnah angepasst werden.
Kann Pecunia meine bestehenden Verträge überprüfen?
Ja, unabhängig davon, wo sie abgeschlossen wurden. Sie erhalten eine verständliche Übersicht über Deklaration, Summen und Lücken – und entscheiden dann in Ruhe.

Perfektion im Detail – auch bei Ihrer Absicherung.

Kostenlos, unverbindlich und auf Ihre Fachrichtung abgestimmt – fordern Sie jetzt Ihren Ärzte-Risiko-Check an.

💬 MIA fragen