Ein Kunde stürzt im Geschäft, ein Mitarbeiter beschädigt fremdes Eigentum, ein Produkt verursacht einen Schaden: Die Betriebshaftpflicht ist die Grundabsicherung jedes Unternehmens. Als Betriebsbündel kombiniert mit Sach- und Betriebsunterbrechungsschutz wird daraus eine vollständige Unternehmensabsicherung. Pecunia vergleicht als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien die Angebote mehrerer Versicherer – vom Einzelunternehmer bis zum Mittelbetrieb.
Nach österreichischem Schadenersatzrecht haftet ein Unternehmen für Schäden, die es selbst, seine Mitarbeiter oder seine Produkte Dritten zufügen. Die Forderungen können das Vermögen eines kleinen Betriebs schnell übersteigen.
Ein Kunde rutscht auf dem nassen Boden aus, ein Besucher stolpert über ein Kabel: Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang können sechsstellig werden.
Beschädigte Kundengegenstände, ein Wasserschaden beim Nachbarn, ein Kratzer am Fahrzeug des Kunden – die klassischen Fälle im Alltag von Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Schäden durch fehlerhafte Produkte, die Sie herstellen, importieren oder verkaufen. Die Produkthaftung trifft auch Händler – nicht nur den Hersteller.
Austretende Betriebsstoffe, Chemikalien oder Öl: Umwelthaftpflicht ist ein eigener Baustein, der je nach Branche unverzichtbar ist.
Schäden ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden – etwa durch falsche Beratung. In der Betriebshaftpflicht meist nur begrenzt gedeckt; für Berater, Planer und IT-Dienstleister braucht es eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht.
Ein oft unterschätzter Teil der Leistung: Der Versicherer prüft Forderungen und wehrt unberechtigte ab – notfalls vor Gericht. Sie müssen sich nicht allein verteidigen.
Für kleine und mittlere Betriebe bieten die meisten Versicherer Betriebsbündelversicherungen an: mehrere Sparten in einem Vertrag, aufeinander abgestimmt, mit einer Prämie und einem Ansprechpartner. Der Vorteil liegt nicht nur im Preis, sondern darin, dass keine Lücken zwischen den Sparten entstehen.
Die Unterschiede zwischen den Tarifen zeigen sich im Kleingedruckten – und im Schadenfall.
Die Pauschalsumme für Personen- und Sachschäden muss zur Größe und Exponierung des Betriebs passen. Zu niedrige Summen sind der häufigste Fehler bei Altverträgen.
Versichert ist nur, was in der Polizze als Tätigkeit beschrieben ist. Wer sein Angebot erweitert hat – neue Leistungen, Onlinehandel, Montage beim Kunden – muss die Beschreibung nachziehen.
Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten – für Handwerker, Installateure oder Reinigungsbetriebe zentral. Ohne diesen Einschluss ist der häufigste Schadenfall nicht gedeckt.
Schäden am gemieteten Geschäftslokal oder Büro. Der Vermieter verlangt dafür regelmäßig einen Nachweis – in vielen Mietverträgen ist die Deckung vorgeschrieben.
Österreich, Europa oder weltweit? Wer Kunden im Ausland beliefert oder dort arbeitet, braucht den erweiterten Geltungsbereich – insbesondere bei Produkthaftung.
Umsatz, Lohnsumme oder Mitarbeiterzahl bestimmen die Prämie. Falsche Angaben führen zu Nachverrechnungen oder Unterversicherung – wir helfen bei der korrekten Einstufung.
Hinweis: Für manche Berufe besteht eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung mit Mindestsummen – etwa für Ärzte, Versicherungsvermittler, Immobilientreuhänder oder Baumeister. Welche Vorgaben für Ihre Branche gelten, klären wir im Beratungsgespräch anhand der aktuellen Rechtslage. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Wir prüfen bestehende Firmenpolizzen auf Lücken und Doppeldeckungen oder erstellen ein Betriebsbündel-Angebot – kostenlos, unverbindlich und verständlich erklärt.