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Berufsunfähigkeit und Vorsorge für Ärztinnen und Ärzte

Ihr Einkommen hängt an Ihrer Arbeitskraft – als Wahlärztin, Kassenarzt oder im Spital. Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer sichert einen Teil davon ab, aber erst ab drei Monaten Berufsunfähigkeit, mit Anwartschaftspunkten statt Einkommensersatz und mit Bedingungen, die viele erst im Leistungsfall kennenlernen. Pecunia zeigt als unabhängiger Versicherungsmakler in Wien, wie groß Ihre persönliche Lücke ist und wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sie schließt.

Die Grundlage

Was der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien leistet

Mit der Eintragung in die Ärzteliste sind Sie Pflichtmitglied des Wohlfahrtsfonds. Er ist die Basis Ihrer Vorsorge – und er hat klare Grenzen.

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Beiträge nach Einkommen

Die Beiträge richten sich nach dem ärztlichen Einkommen des drittvorangegangenen Jahres – bis zu einem Höchstbeitrag von 34.000 Euro pro Jahr (Beitragsordnung 2025). Vorläufig zahlen Angestellte 11 Prozent des Bruttogrundgehalts, Kassenärzte 9 Prozent des Bruttohonorars.

Leistung erst ab drei Monaten

Die vorübergehende Invaliditätsversorgung setzt erst ein, wenn die Berufsunfähigkeit länger als drei Monate dauert. Wer sechs Wochen ausfällt, bekommt aus dem Fonds nichts – die Ordinationskosten laufen trotzdem.

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Dauernde Invalidität nur vor 60

Die dauernde Invaliditätsversorgung gibt es nur, wenn die Berufsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr eintritt – und sie setzt voraus, dass Kassenvertrag oder Dienstverhältnis zurückgelegt werden.

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Punkte statt Einkommensersatz

Die Höhe bemisst sich nach Anwartschafts- und Bonuspunkten, nicht nach Ihrem tatsächlichen Einkommen. Zur Orientierung: Die Grundpension bei vollen 100 Anwartschaftspunkten beträgt 2026 rund 1.250 Euro im Monat.

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Krankenunterstützung

Bei Spitalsaufenthalt 16,50 Euro pro Tag, ambulant 6,60 Euro ab dem achten Tag. Ein Zuschuss – kein Ersatz für ein ärztliches Einkommen oder die Fixkosten einer Ordination.

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Steuerlich absetzbar

Pflichtbeiträge zum Wohlfahrtsfonds sind bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Betriebsausgaben, bei Angestellten Werbungskosten. Das gilt auch für freiwillige Zusatzleistungen – wir stimmen die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung ab.

Worauf es ankommt

Diese Punkte prüfen wir bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Monatsrente, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht ausüben können. Die Bedingungen entscheiden, ob das im Ernstfall auch für Ärzte gilt.

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch ausüben könnten. Für Chirurginnen oder Zahnärzte, die noch Gutachten schreiben könnten, ist das entscheidend. Nach dem ÖGVS-Test 2026 verzichten 11 von 13 Anbietern darauf.
  • Infektionsklausel: Ein Tätigkeitsverbot wegen Infektion (etwa Hepatitis oder HIV) gilt in guten Ärztetarifen als Berufsunfähigkeit – auch wenn Sie körperlich arbeitsfähig wären. Für operative Fächer und Zahnmedizin unverzichtbar.
  • Psychische Erkrankungen: Sie zählen zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit, gerade in Heilberufen. Alle getesteten Anbieter decken sie – aber die Fragen zur Gesundheitsprüfung müssen vollständig und richtig beantwortet werden.
  • Rentenhöhe und Dynamik: Als Orientierung gelten 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens, abzüglich dessen, was Wohlfahrtsfonds oder ASVG tatsächlich leisten. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt spätere Erhöhungen ohne neue Gesundheitsprüfung – bei Ordinationsgründung, Familie oder Kassenvertrag.
  • Endalter: Die Rente sollte bis zum geplanten Pensionsantritt laufen. Wer mit 65 oder später aufhört, braucht ein entsprechend hohes Endalter – kürzere Laufzeiten sind billiger, hinterlassen aber die teuersten Jahre ungedeckt.
  • Ordinationskosten nicht vergessen: Die BU-Rente ersetzt Ihr Einkommen, nicht die Miete, Personal- und Leasingkosten der Ordination. Dafür gibt es die Praxisausfallversicherung – mehr dazu auf unserer Seite zur Ordinationsversicherung.
Berufsunfähigkeitsschutz vergleichen lassen
Ärztin im Beratungsgespräch
Je nach Tätigkeit

Kassenarzt, Wahlärztin oder Spitalsarzt – unterschiedliche Lücken

Der Wohlfahrtsfonds gilt für alle, aber die Absicherung darüber hinaus unterscheidet sich erheblich – nach Anstellung, Ordinationsform und Lebensphase.

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Angestellte Spitalsärzte

Zusätzlich zum Wohlfahrtsfonds besteht Anspruch auf die ASVG-Berufsunfähigkeitspension – allerdings mit Berufsschutz-Prüfung, langen Wartezeiten und einer Ablehnungsquote von rund drei Viertel der Anträge (AK, 2023). Die private BU schließt genau diese Unsicherheit.

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Kassenärztinnen und Kassenärzte

Hohe Fixkosten, Personal, Kassenvertrag: Fällt die Ärztin aus, läuft die Ordination weiter – oder steht still. BU-Rente für das Einkommen plus Praxisausfallversicherung für die Kosten, abgestimmt auf Vertretungsregelungen.

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Wahlärztinnen und Wahlärzte

Kein Dienstgeber, keine ASVG-Pension, oft Privatordination mit Pauschalbeitrag zum Fonds. Hier ist die private BU meist die einzige einkommensbezogene Absicherung – je früher abgeschlossen, desto günstiger.

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Turnusärzte und Ausbildung

Junge Ärztinnen und Ärzte bekommen die besten Bedingungen: niedrige Prämie, meist noch ohne Vorerkrankungen, Nachversicherungsgarantie für die späteren Einkommenssprünge. Der Abschluss in der Ausbildung ist der wirtschaftlich beste Zeitpunkt.

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Operative Fächer und Zahnmedizin

Feinmotorik, Sehkraft, Infektionsrisiko: Hier reicht schon eine kleine Einschränkung, um nicht mehr operieren zu können. Infektionsklausel und Verzicht auf Verweisung sind Pflicht; die Berufsgruppeneinstufung entscheidet über die Prämie.

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Altersvorsorge ergänzen

Der Wohlfahrtsfonds bringt Grund- und Zusatzleistung, aber selten das gewohnte Einkommen. Ergänzend: betriebliche Vorsorge in der Ordinations-GmbH, Fondspolizze ohne KESt oder Pensionszusage – Details auf unserer Seite zur fondsgebundenen Lebensversicherung.

Hinweis: Leistungen und Beiträge des Wohlfahrtsfonds beruhen auf Satzung und Beitragsordnung der Ärztekammer für Wien (Stand 2025/2026) und ändern sich jährlich; maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Berufsunfähigkeit bei Ärzten kurz erklärt

Reicht der Wohlfahrtsfonds als Absicherung bei Berufsunfähigkeit?
Für die meisten Ärztinnen und Ärzte nicht. Der Fonds leistet bei vorübergehender Berufsunfähigkeit erst nach drei Monaten, bei dauernder nur bei Eintritt vor dem 60. Lebensjahr und unter der Voraussetzung, dass Kassenvertrag oder Dienstverhältnis zurückgelegt werden. Die Höhe bemisst sich nach Anwartschaftspunkten, nicht nach Ihrem tatsächlichen Einkommen – wer gut verdient, hat die größte Lücke. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt den Fonds um eine frei wählbare Monatsrente ab sechs Monaten Berufsunfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall und in der Regel einmalig nach Invaliditätsgrad. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – egal ob durch Unfall oder Krankheit. Da Krankheiten, insbesondere psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats, die weitaus häufigere Ursache für Berufsunfähigkeit sind, ist die BU für Ärzte die wichtigere Absicherung; die Unfallversicherung ergänzt sie.
Was bedeutet Verzicht auf abstrakte Verweisung?
Ohne diesen Verzicht könnte der Versicherer die Rente verweigern, wenn Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten, der Ihrer Ausbildung und Lebensstellung entspricht – etwa als Gutachterin statt als Chirurgin. Mit Verzicht zählt nur, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er konkret ausgestaltet war, noch zu mindestens 50 Prozent ausüben können. Für Ärztinnen und Ärzte gehört dieser Verzicht in jeden Vertrag.
Wie hoch sollte die BU-Rente für einen Arzt sein?
Als Faustregel 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens, abzüglich der Leistungen, die Sie im Ernstfall tatsächlich aus Wohlfahrtsfonds oder ASVG bekämen. Bei einer Ordination kommen die laufenden Fixkosten dazu, die besser über eine Praxisausfallversicherung abgedeckt werden. Wichtig ist eine Nachversicherungsgarantie, damit die Rente bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung mitwächst.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?
Die Prämie hängt von Alter, Rentenhöhe, Endalter, Fachrichtung und Gesundheitszustand ab. Ärztinnen und Ärzte werden von den meisten Versicherern in günstige Berufsgruppen eingestuft; operative Fächer teils etwas höher. Konkrete Prämien nennen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch anhand aktueller Angebote mehrerer Versicherer – bei Vorerkrankungen stellen wir anonyme Voranfragen, damit keine Ablehnung in Ihrer Akte landet.

Wissen Sie, was Sie bekämen, wenn Sie morgen nicht mehr praktizieren könnten?

Wir rechnen Ihre Leistungen aus Wohlfahrtsfonds und ASVG gegen Ihr tatsächliches Einkommen und zeigen die Lücke in Euro – kostenlos, unverbindlich und auf Ihre Fachrichtung abgestimmt.

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